ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung verabschiedet.
Die Sicherheitsarchitektur eines Staates ist durch sich ständig verändernde Bedrohungslagen und Rahmenbedingungen einem kontinuierlichen Wandel unterworfen. Diese Entwicklungen gilt es auch in rechtlicher Hinsicht aufzugreifen und im Gesetz entsprechend abzubilden.
Mit der gegenständlichen Teilrevision des Bevölkerungsschutzgesetzes sollen daher die dem Sicherheitsverbund zur Verfügung stehenden Instrumente, insbesondere die Führungsorganisationen von Land und Gemeinden, flexibler ausgestaltet und die Abläufe in der Praxis gestrafft und vereinfacht werden. Ebenso dient die Vorlage der Umsetzung der im Zuge verschiedener sicherheitspolitisch relevanter Projekte generierten Resultate. Dazu zählen beispielsweise die Erkenntnisse aus der Gefährdungsanalyse, der Neuorganisation des Sicherheitsverbundes oder der gemeinsam mit der Schweiz im Jahr 2013 durchgeführten zivil-militärischen Katastrophenschutzübung.
Mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen werden somit die Voraussetzungen zur erfolgreichen Bewältigung bevölkerungsschutzrelevanter Ereignisse optimiert. An der bisherigen Systematik des Gesetzes soll dabei grundsätzlich festgehalten werden, einzig im Umgang mit den Schutzraumbauten wird eine konzeptionelle Neuausrichtung angestrebt.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 3. April 2016.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93