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ikr: Regierung verabschiedet Abänderung des Sachenrechts sowie Schaffung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. April 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Änderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze sowie die Schaffung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden zuhanden des Landtags verabschiedet.

Kernstück und wesentlichste Neuerung der Sachenrechtsvorlage ist die Einführung des Register-Schuldbriefs. Es handelt sich dabei um einen papierlosen Schuldbrief, mit welchem den Banken- und Wirtschaftskreisen im Bereich des Kreditgeschäfts ein zeitgemässes und attraktives Rechtsinstitut zur Verfügung gestellt wird. Da beim papierlosen Register-Schuldbrief ein physisches Objekt (Wertpapier) fehlt, können Inhaber-Schuldbriefe künftig nicht mehr errichtet werden, sondern ausschliesslich Namen- und Eigentümerschuldbriefe. Gleichzeitig wird die amtliche Schätzung als Voraussetzung zur Errichtung eines Register-Schuldbriefs abgeschafft, da eine Belastungsgrenze heute als überholt angesehen wird. Ab Inkrafttreten sollen neu nur noch Register-Schuldbriefe errichtet werden können. Bei Inkrafttreten bereits errichtete Papier-Schuldbriefe bleiben bestehen, auf sie findet weiterhin das alte Recht Anwendung.

Weitere Neuerungen betreffen u.a. das Bauhandwerkerpfandrecht. Beispielsweise soll die Frist zur Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten verlängert werden. Zudem sollen neue Verfahrensregelungen geschaffen werden, welche es dem Amt für Justiz erlauben, das Grundbuch von bedeutungslos gewordenen Einträgen zu entlasten. Des Weiteren sollen die gesetzlichen Vorkaufsrechte sowie das Kaufs- und Rückkaufsrecht wieder im Sachenrecht geregelt werden.

Zweiter Schwerpunkt der gegenständlichen Vorlage ist die Schaffung eines Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden. Die heute geltenden Bestimmungen stammen aus den Jahren 1922 und 1974, bestehen überwiegend auf Verordnungsebene und sind zudem veraltet. Die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden soll daher neu in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Einer der zentralen Punkte ist dabei die Abschaffung der Gemeindeschätzungskommissionen. Künftig soll es nur noch eine amtliche Schätzungskommission für das ganze Land geben. Das Land ist in zwei Schätzungsgebiete eingeteilt: das Schätzungsgebiet Oberland und das Schätzungsgebiet Unterland. Die Schätzungskommission soll aus drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern bestehen, welche von der Regierung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die amtlichen Schätzungen werden grundsätzlich von der (gesamten) Schätzungskommission vorgenommen, d.h. dem Vorsitzenden und je nach Lage des Schätzungsobjekts dem Schätzer Oberland oder Unterland. Gewisse im Schätzungsgesetz genannte (einfachere) Schätzungen werden durch den Vorsitzenden der Schätzungskommission alleine durchgeführt.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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