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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Risikolandschaft eines Staates mit ihren vielfältigen Gefahren und Bedrohungen unterliegt seit jeher einem steten Wandel und stellt die Rettungs- und Hilfsdienste vor immer neue Herausforderungen.

Um die Voraussetzungen zur erfolgreichen Bewältigung bevölkerungsschutzrelevanter Ereignisse zu optimieren, sollen mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Bevölkerungsschutzgesetzes die dem Sicherheitsverbund zur Verfügung stehenden Instrumente flexibler ausgestaltet und die Abläufe in der Praxis gestrafft und vereinfacht werden. Ebenso dient die Vorlage der Umsetzung der im Zuge verschiedener sicherheitspolitisch relevanter Projekte - wie z.B. der Gefährdungsanalyse - generierten Resultate. Dies beinhaltet auch eine konzeptionelle Neuausrichtung bezüglich des Umgangs mit den Schutzraumbauten.

"Katastrophen und Notlagen können nur im Verbund erfolgreich bewältigt werden. Die Gesetzesvorlage basiert daher auf einer breit angelegten Vernehmlassung unter Einbezug aller Akteure des Sicherheitsverbunds. Die Sicherheitsverantwortlichen von Land und Gemeinden und die betroffenen Rettungs- und Hilfsdienste werden deshalb in einem nächsten Schritt auch eingehend über die nun von der Regierung festgelegten Inhalte der Gesetzesreform und die künftige Schutzraumpolitik des Landes informiert", so Innenminister Thomas Zwiefelhofer.

Der Landtag wird den Bericht und Antrag voraussichtlich in seiner Sitzung im Juni in erster Lesung behandeln.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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