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ikr: Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Notariatsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Notariatsgesetzes genehmigt.

Beglaubigungen können aktuell beim Landgericht, beim Amt für Justiz und den Gemeinden durchgeführt werden; Beurkundungen nur vom Landgericht und vom Amt für Justiz. Die meisten europäischen Länder sehen für gewisse Rechtsgeschäfte eine notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung vor. Neu soll in Liechtenstein auch die Möglichkeit für notarielle Beglaubigungen und Beurkundungen geschaffen werden.

Mit dieser Vorlage soll ein liechtensteinisches Notariat in Form eines Anwaltsnotariats, welches sich am System des Kantons St. Gallen orientiert, eingeführt werden. Im Vernehmlassungsbericht wird vorgeschlagen, dass notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in Liechtenstein von in Liechtenstein tätigen Rechtsanwälten, die eine fünfjährige Berufspraxis aufweisen, vorgenommen werden können. Eine Besonderheit des vorliegenden Gesetzesentwurfes liegt insbesondere darin, dass sich liechtensteinische Notare - im Gegensatz zu Amtspersonen - für die Erstellung einer Beurkundung oder Vorbereitung eines Notariatsaktes auch in das Land begeben können, in welchem sich die Parteien des zu beurkundenden bzw. notariatsaktpflichtigen Rechtsgeschäfts befinden. Darüber hinaus würde die Gesetzesvorlage neu Beurkundungen nach ausländischem Recht in Liechtenstein ermöglichen.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2016. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Patricia Wildhaber
T +423 236 60 34

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