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ikr: Bericht und Antrag der Regierung betreffend den Erlass des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 den Bericht und Antrag betreffend den Erlass des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) verabschiedet.

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Bank Recovery and Resolution Directive - BRRD).

Die BRRD schafft einen einheitlichen Rahmen für die Krisenbewältigung bei Banken und Wertpapierfirmen. Um Banken und Wertpapierfirmen während Finanz- und Wirtschaftskrisen abzusichern und um der too-big-to-fail-Problematik zu begegnen, wird mit der Umsetzung der BRRD im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) ein neues Gesetz zur effizienten und effektiven Bewältigung dieser Krisen eingeführt.

Ziel ist es, auf eine eintretende Krise in einem möglichst frühen Stadium reagiert zu können. Daher werden Massnahmen für ein frühzeitiges Eingreifen bei einem Frühinterventionsbedarf vorgesehen. Eine zentrale Bedeutung in der verabschiedeten Vorlage kommt der Aufstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen zu. Die Sanierungs- und Abwicklungspläne müssen im Falle einer Krise unmittelbar zur Verfügung stehen, um die Krise abzuwenden oder zumindest möglichst schnell auf diese reagieren zu können.

Das SAG regelt ausführlich die Abwicklungsmassnahmen durch eine Verwaltungsbehörde, wenn diese aufgrund des öffentlichen Interesses geboten sind. Ist ein solches nicht gegeben, soll ein ausfallendes Institut im Rahmen des Konkursverfahrens abgewickelt werden - nach den für Banken und Wertpapierfirmen vorgesehenen Vorschriften. Die entsprechenden Vorschriften im Bankengesetz sollen ebenfalls angepasst werden. Insbesondere sollen die Bestimmungen über die Verwertung flexibler ausgestaltet werden.

Ziele der Abwicklung sind vor allem die Vermeidung des Einsatzes öffentlicher Mittel, die Stabilität des Finanzsystems und die Aufrechterhaltung des nationalen Zahlungsverkehrs. Angepasst an den Einzelfall kommen als Abwicklungsinstrumente das Instrument der Unternehmensveräusserung, das Instrument des Brückeninstituts, das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten und das Bail-in-Instrument in Betracht. Zu den Grundsätzen der Abwicklung gehört, dass primär Anteilseigner, aber auch Gläubiger einen angemessenen Teil der Verluste tragen.

Im Zuge dieser Gesetzesvorlage sollen auch die Regelungen zur Einlagensicherung und des Anlegerschutzes angepasst werden, ohne aber grundsätzliche Änderungen in der Finanzierung oder an der Höhe der gedeckten Einlagen vorzunehmen. Überdies wurden Bestimmungen zur Verbesserung des Close-out Netting in Liechtenstein eingefügt.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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