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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Steuergesetzes (BEPS)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet. Der Bericht enthält insbesondere Regelungen zur Umsetzung von BEPS-Massnahmen.

Die OECD sowie die G20 Staaten wollen mit ihrem gemeinsamen Projekt "BEPS" (Base Erosion and Profit Shifting) gegen die so genannte Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und die künstliche Gewinnverlagerung vorgehen. Sie haben sodann einen Aktionsplan mit diversen Massnahmen erstellt, um dieses Problem auf globaler Ebene anzugehen. Die Massnahmen haben insbesondere zum Ziel, den Gewinn dort zu besteuern, wo er erwirtschaftet wird, die Transparenz zu erhöhen sowie eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden.

In den BEPS-Massnahmen wird die Einführung des Korrespondenzprinzips empfohlen, was bedeutet, dass nur solche Erträge steuerfrei vereinnahmt werden dürfen, welche nicht zuvor im Quellenstaat als Aufwand geltend gemacht werden konnten. Gestützt auf diese Empfehlung sowie das Ergebnis der Vernehmlassung soll im Steuergesetz das Korrespondenzprinzip bezüglich Dividenden ab einer Beteiligungsquote von mindestens 25% umgesetzt werden.

Die BEPS-Massnahmen schränken die steuerliche Geltendmachung von Erträgen aus IP-Rechten deutlich ein. Nachdem die geltende IP-Regelung im Steuergesetz diesen Vorgaben nicht entspricht, soll sie mit einer Übergangsfrist aufgehoben werden.

Eine weitere Massnahme fordert den Austausch von Steuerrulings unter den betroffenen Steuerbehörden. Im Steuergesetz soll nun der Begriff "verbindliche Auskunft bzw. Zusage" definiert werden. Der zum Mindeststandard von BEPS geforderte Austausch bestimmter Arten von Steuerrulings wird einem separaten Gesetz umgesetzt.

Zudem enthält der Bericht und Antrag weitere kleinere Gesetzesanpassungen. Unter anderem wird vorgeschlagen, dass Organentschädigungen, welche an juristische Personen im Ausland bezahlt werden, ebenfalls der Quellensteuer unterliegen. Bis anhin unterlagen lediglich Organentschädigungen, welche an natürliche Personen geleistet wurden, der Quellensteuer.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Edgar Nipp
T +423 236 60 15

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