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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des ÖAWG und des ÖAWSG

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren verabschiedet. Damit soll insbesondere die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe, die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, die Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, und die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen umgesetzt werden.

Neu fallen sowohl Bau- als auch Dienstleistungskonzessionen unter das Vergaberecht, womit ein klarer Rechtsrahmen für Konzessionen geschaffen wurde. Die Vorschriften über das Vergaberecht wurden überarbeitet und modernisiert, damit die Effizienz der öffentlichen Ausgaben gesteigert und die Teilnahme von KMU erleichtert wird. Es werden unter anderem die Mindestfristen der Verfahren kürzer, und die Unterlagen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung muss künftig lediglich derjenige Offertsteller nachreichen, der den Zuschlag bekommt, ansonsten genügt eine Eigenerklärung. Die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge werden einfacher und flexibler. Bei den Zuschlagskriterien kann neu die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals unter gewissen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Es wird eine qualitativ verbesserte öffentliche Auftragsvergabe erleichtert, indem Umweltkriterien, wie auch den Lebenszykluskosten Rechnung getragen wird. Zudem soll die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung gestärkt werden.

Die Vernehmlassungsfrist für die beiden Vorlagen dauert bis zum 9. September 2016.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Fuchs Andreas
T +423 236 74 24

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