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ikr: Neues Marktmissbrauchsregime - Vernehmlassungsbericht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. August 2016 die Schaffung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (EWR-Marktmissbrauchsverordnungs-Durchführungsgesetz; EWR-MDG) sowie das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch gilt mit der Übernahme in das EWR-Abkommen in Liechtenstein unmittelbar. Das EWR-MDG, welches das bisher geltende Marktmissbrauchsgesetz (MG) aufhebt, dient der Durchführung dieser Verordnung. Das Gesamtpaket der EU-Regulierung und des EWR-MDG ist auf die Sicherstellung der Marktintegrität, das gute Funktionieren der Wertpapiermärkte und damit auf die Sicherstellung des Vertrauens der Anleger in die Finanzmärkte (Anlegerschutz) ausgerichtet.

Das neue Marktmissbrauchsregime bringt eine erhebliche Erweiterung des Anwendungsbereichs mit sich. Darüber hinaus wird die Aufsicht mit mehr Befugnissen ausgestattet, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verstärkt und eine Verschärfung der Sanktionierung von Verstössen gegen die Bestimmungen eingeführt. Grundsätzlich bleibt es jedoch bei den drei Verbotstatbeständen des verbotenen Insidergeschäfts, der unrechtmässigen Offenlegung von Insiderinformationen und der verbotenen Marktmanipulation, wobei die verschiedenen Begrifflichkeiten (Insider, Insiderinformation, Manipulation) eine weitere Konkretisierung als bisher erfahren.

Bei der Abänderung des FMAG handelt es sich um eine Folgeanpassung aufgrund der Neuregulierung im Bereich des Marktmissbrauchs.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 7. Oktober 2016.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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