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ikr: Markenschutz- und Designrecht: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein traf sich am 30. August mit der Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August 2016 einen Bericht und Antrag an den Landtag zur Abänderung des Markenschutzgesetzes und des Designgesetzes verabschiedet.

Da das liechtensteinische Marken- und Designrecht aus der Schweiz rezipiert wurde, überprüft die Regierung schweizerische Gesetzesänderungen und beantragt beim Landtag gegebenenfalls den Nachvollzug der Gesetzesänderungen im liechtensteinischen Marken- und Designrecht. Diese Vorlage betrifft Änderungen im Markenschutz- und Designgesetz aus der sogenannten "Swissness-Vorlage" der Schweiz, welche ab 1. Januar 2017 in der Schweiz gelten wird, sowie aus vorhergehenden Revisionen. So werden die Bestimmungen zu den Herkunftsangaben und zu den Massnahmen bei Ein-, Aus- oder Durchfuhr geändert. Die Regierung beantragt beim Landtag, die vorgeschlagenen Anpassungen im Markenschutz- und Designgesetz vorzunehmen, um eine vergleichbare Gesetzeslage wie in der Schweiz zu erhalten.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43

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