ikr: Waffenverordnung angepasst
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Waffenverordnung genehmigt. Die Anpassung der Verordnung wurde notwendig, um die Neuerungen im schweizerischen Waffenrecht nachzuvollziehen. Aufgrund des Zollvertrags ist in Liechtenstein für die Ein-, Aus- und Durchfahrt grundsätzlich das schweizerische Waffenrecht anwendbar. Die Änderungen in der Waffenverordnung betreffen im Wesentlichen Präzisierungen bezüglich der unter das Waffenrecht fallenden Messer und Dolche, ein Verbot von Munition mit hoher Penetrationswirkung sowie eine jährliche Meldepflicht für Waffenhändler hinsichtlich Waffen, die mit einer Generaleinfuhrbewilligung eingeführt wurden. Damit wird sichergestellt, dass es im gemeinsamen Zollgebiet Schweiz-Liechtenstein zu keinem Regelungsgefälle im Waffen- und Munitionskatalog kommt. Zudem hat Liechtenstein insbesondere aufgrund der Schengenmitgliedschaft die Verpflichtung, die Rückverfolgbarkeit des Verkaufswegs von Waffen sicherzustellen.
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