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ikr: Bericht und Antrag zur Einführung eines Bedrohungsmanagements verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei zur Einführung eines Bedrohungsmanagements zuhanden des Landtags verabschiedet.

Im Nachgang an das Tötungsdelikt in Balzers im April 2014 wurden in verschiedenen Bereichen Massnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit geprüft. Ein wesentliches Thema war der künftige Umgang mit Personen, die durch bedrohliches Verhalten gegenüber Behörden, einzelnen Berufsgruppen oder auch exponierten Privatpersonen auffallen.

Es wurde dabei festgestellt, dass es in Liechtenstein an einer zentralen Anlaufstelle für bedrohte und gefährdete Personen oder Institutionen fehlt. Der Landespolizei stehen zwar schon heute gewisse Mittel zur Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge Verfügung. Allerdings erfolgt heute keine systematische Gefahreneinschätzung und koordinierte Fallbearbeitung.

Aus diesem Grund schlägt die Regierung vor, in Liechtenstein ein Bedrohungsmanagement nach Vorbild des Kantons Solothurn einzuführen, dem in diesem Bereich eine Vorreiterrolle zukommt. Das Bedrohungsmanagement verfolgt einen präventiven Ansatz und hat zum Ziel, Risikopotential möglichst frühzeitig zu erkennen und die im konkreten Fall geeigneten Massnahmen zu ergreifen, damit es nicht zur Eskalation der Situation kommt. In der Praxis soll dies durch die Schaffung einer Fachstelle bei der Landespolizei erreicht werden, welche die Informationen zusammenträgt, auswertet und fallbezogen die erforderlichen Massnahmen koordiniert. Das Bedrohungsmanagement basiert auf der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und Fachrichtungen, die durch die zentrale Fachstelle miteinander vernetzt werden. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Vorlage ist die Einführung eines Melderechts für Behörden und Gerichte sowie bestimmte Berufsgruppen des Gesundheitswesens.

Der Landtag wird den Bericht und Antrag voraussichtlich in seiner Sitzung im November in erster Lesung behandeln.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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