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ikr: AHV-Revision : Regierung passt Verordnungen an

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 29. November 2016 hat die Regierung die Abänderung von vier Verordnungen genehmigt. Die umfassenden Anpassungen waren grösstenteils aufgrund der AHV-Revision erforderlich. Betroffen sind die Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), die Verordnung zum Gesetz über die Invalidenversicherung (IVV), die Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) und die Verordnung über besondere medizinische Eingliederungsmassnahmen. Die Abänderungen treten grossteils am 1. Januar 2017 in Kraft.

Umstellung der Beiträge auf die Gegenwartsbemessung

Bei dieser Gelegenheit wird zudem entsprechend der schweizerischen Regelung auch für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige von der Vergangenheitsbemessung auf die Gegenwartsbemessung gewechselt. Denn dieses Verfahren ist wesentlich gerechter, einfacher durchzuführen und für die Beitragspflichtigen transparenter als die Vergangenheitsbemessung. Zudem kann dadurch die schweizerische IT-Lösung verwendet werden, womit zusätzliche Umsetzungskosten eingespart werden. Die Beiträge der Arbeitnehmer erfolgen bisher schon nach dem Prinzip der "Gegenwartbemessung", indem laufend ein entsprechender Lohnabzug erfolgt.

Barauszahlungen nur noch in Ausnahmefällen

Die Auszahlung der Renten erfolgt in der Regel auf ein Bank- oder Postcheckkonto. Auf Antrag können sie dem Rentenbezüger auch direkt bzw. in bar ausbezahlt werden. Da die Post nur noch in einem bestimmten geringen Ausmass bereit, Renten bar auszuzahlen und dies erhebliche Kosten verursacht, kann die Barauszahlung künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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