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ikr: Ministerium für Gesellschaft bereitet Gesetzes- und Verordnungsanpassungen vor

Vaduz (ots/ikr) -

Das Ministerium für Gesellschaft hat in den letzten Tagen intensive Abklärungen vorgenommen und bereitet eine Gesetzesanpassung vor, mit der die aktuell unbefriedigende Situation bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen gelöst werden soll. Unabhängig davon, ob sich ein Arzt nun innerhalb oder ausserhalb der OKP befindet, sollen die abgeänderten gesetzlichen Bestimmungen eine flächendeckende Rechnungsstellung in Tarmed sicherstellen. Aufgrund der anstehenden Neuwahlen kann eine Behandlung im Landtag voraussichtlich erst an seiner ersten geplanten Arbeitssitzung im Mai 2017 erfolgen. Daher ist vorgesehen, die Gesetzesbestimmung rückwirkend zum heutigen Tag auszugestalten. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl innerhalb als auch ausserhalb der OKP derselbe Tarif Anwendung findet. Dies war in der Vergangenheit stets der Fall, so dass Probleme und Fragen zum anwendbaren Tarif bei der Vergütung durch die Krankenkassen bisher ausgeschlossen waren. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen die jahrelange zwischen den Tarifpartnern gelebte Praxis nun explizit und ohne Interpretationsspielraum festlegen.

Zudem wird eine Verordnungsanpassung vorbereitet, welche mit sofortiger Wirkung die Rechnungsstellung in Tarmed sicherstellen soll, unabhängig von der Rechtsansicht der beteiligten Parteien. Damit soll eine gesetzeskonforme Abgeltung der Leistungen durch die Krankenkasse gewährleistet werden, ohne dass der Patient befürchten muss, dass eine Kostendifferenz zu seinen Lasten verbleibt.

Falsche Informationen über Verordnung

Im Zusammenhang mit der von der Regierung im Dezember erlassenen Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz (KVV) bestehen Unklarheiten bei Ärzten. Offenbar wurden falsche oder veraltete Informationen über die KVV in der Ärzteschaft in Umlauf gebracht. Die interessierten Ärzte werden eingeladen, sich über die konkrete, sehr offene Ausgestaltung der KVV zu informieren. Die Verordnung ist auf www.gesetze.li veröffentlicht und die relevanten Bestimmungen befinden sich in den Artikeln 65a und 65b.

Um die Vorbehalte der Ärzte gegenüber der Ausgestaltung der ab 1. Januar 2018 geltenden OKP-Verträge zeitnah zu entkräften, wurde mit dem Krankenkassenverband vereinbart, schnellstmöglich in konkrete Verhandlungen mit der Ärztekammer einzutreten. Das Ministerium ist überzeugt, dass dadurch eine Entschärfung des Konflikts herbeigeführt werden kann. Der Krankenkassenverband hat heute ein entsprechendes Angebot an die Ärztekammer gemacht.

Aufforderung zurück an den Verhandlungstisch zu kehren und den Patienten schadlos zu halten

Das Ministerium für Gesellschaft fordert die Ärzte auf, auf das Verhandlungsangebot des LKV einzutreten alle gleichzeitig ab dem 1. Januar 2017 erbrachten Leistungen mit Tarmed abzurechnen, unabhängig von einer allfälligen Rechtsmeinung über den OKP-Status.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
T +423 236 60 18

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