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ikr: Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Schaffung eines Zahlungskontengesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. März 2017 den Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines Zahlungskontengesetzes verabschiedet.

Mit der Gesetzesvorlage soll die Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - kurz als "PAD" (Payment Accounts Directive) bezeichnet - umgesetzt werden. Die Richtlinie harmonisiert das Privatkundengeschäft, weshalb das Zahlungskontengesetz nur gegenüber Konsumenten anzuwenden ist.

Inhaltlich regeln die Vorschriften der PAD und damit die in der Vorlage vorgesehenen Bestimmungen die folgenden wesentlichen Aspekte: die Vereinfachung des Vergleichs der Zahlungskontogebühren von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern durch detaillierte Vorschriften zu Informationspflichten gegenüber den Konsumenten; die Einführung eines einfachen und schnellen Verfahrens für den Wechsel eines Zahlungskontos durch den Kunden und das Recht für bestimmte Konsumenten auf Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonten).

Die Vernehmlassungsfrist endet am 2. Juni 2017. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder auf deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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