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ikr: Bericht und Antrag zur Aufhebung von Art. 289 PGR verabschiedet - Erleichterung von Börsengängen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 25. April 2017 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), konkret zur Aufhebung von Art. 289 PGR, verabschiedet.

Der Hintergrund dieser Regierungsvorlage ist, dass Gesellschaften, deren Gründung mit Sacheinlagen erfolgte, nach geltendem Recht ihre Aktien erst dann an der Börse einführen können, wenn mindestens die Ergebnisse und Bilanzen der ersten zwei Geschäftsjahre vorgelegt werden können. Diese im Jahr 1926 als Anlegerschutz eingeführte Bestimmung ist veraltet und wird den Anforderungen eines modernen Finanzplatzes nicht mehr gerecht.

Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Stärkung der Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes soll der Artikel aufgehoben werden. Der Schutz der Anleger ist mit der Übernahme diverser europäischen Richtlinien heute sehr gut ausgebaut und geregelt und mit der Rechtslage von 1926 nicht vergleichbar.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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