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ikr: Abänderung der Tierschutzverordnung und der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren - Gesetzestechnische Korrekturen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. September 2017 die Tierschutzverordnung (TSchV) und die Nutz- und Haustier-Haltungs-Verordnung (NHHV) abgeändert. Gegenstand der Abänderungen sind legistische Korrekturen.

Die Anbindehaltung von Ziegen ist in Liechtenstein seit 1. Januar 2011 verboten. Im Anhang der TSchV waren allerdings diesbezüglich relevante Bestimmungen über die Anbindehaltung von Ziegen nicht bereinigt bzw. nicht an das Verbot der Anbindehaltung von Ziegen angepasst worden, was nun gegenständlich durchzuführen war.

Da die Anbindehaltung von Ziegen nicht zulässig ist, war auch in der NHHV die Bestimmung zur Dokumentation des Auslaufs angebunden gehaltener Ziegen abzuändern und die Ziegen aus dieser Vorschrift zu eliminieren.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Peter Malin, Leiter Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
T +423 236 73 20

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