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ikr: Regierung verabschiedet Verordnungsänderungen im Finanzbereich

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 die Verabschiedung mehrerer Verordnungsanpassungen im Finanzbereich verabschiedet.

MiFID II

Die Gesetzesvorlagen zur Umsetzung der sogenannten MiFID II Vorlage wurden vom Landtag anlässlich seiner Sitzung vom November 2017 verabschiedet. Dieses Umsetzungsprojekt bedingt auch Anpassungen an der Bankenverordnung, der Vermögensverwaltungsverordnung, der UCITS-Verordnung sowie der Finanzdienstleistungs-Schlichtungsstellen-Verordnung. Die entsprechenden Verordnungsanpassungen wurden von der Regierung verabschiedet und treten gleichzeitig mit den Gesetzesvorlagen am 3. Januar 2018 in Kraft.

Bankenverordnung

In der Bankenverordnung wurden einige Anpassungen im Zusammenhang mit der CRD IV Vorlage vorgenommen. Die Änderungen betreffen eine Ergänzung des Anhang 1 hinsichtlich der in Liechtenstein anwendbaren Level-II-Rechtsakte. Zudem wurde ein neuer Anhang 9 betreffend Übergangsbestimmungen eingefügt. Im Übrigen erfolgten einige marginale Anpassungen, insbesondere betreffend die Meldestellen. Die Verordnungsänderung wird am 31. Dezember 2017 in Kraft treten.

Sorgfaltspflichtverordnung

In der Sorgfaltspflichtverordnung wurde die Auflistung der Länder mit strategischen Defiziten aufgrund der jüngsten Beschlüsse der FATF angepasst. Im Weiteren wurden einige kleinere Anpassungen am Verordnungstext vorgenommen. Die Anpassungen treten am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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