ikr: Stellungnahme betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2018 die Stellungnahme betreffend die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel dieser Gesetzesvorlage ist es, das liechtensteinische Datenschutzrecht an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen. Die Stellungnahme soll vom Landtag im Oktober in zweiter Lesung behandelt werden und am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Kernpunkte der Stellungnahme
Im Rahmen der ersten Lesung, welche am 8. Juni 2018 stattgefunden hat, gab es aufgrund des Umfangs dieses Gesetzgebungsprojekts und der Komplexität der Materie zahlreiche Fragen seitens der Abgeordneten. Die Stellungnahme geht umfassend auf die aufgeworfenen Fragen ein. Zudem wurden die Erläuterungen zu diversen Bestimmungen ergänzt, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Anpassungen gegenüber der ersten Lesung erfolgten insbesondere bezüglich der Strafbestimmungen, welche dahingehend abgeändert wurden, dass die Bussen nicht mehr durch das Landgericht, sondern durch die Datenschutzstelle ausgesprochen werden. Damit einher geht der Entfall von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Amtszeit des Leiters der Datenschutzstelle wird von acht auf sechs Jahre reduziert und die Möglichkeit der Wiederernennung auf zwei Mal beschränkt. Das Recht der Datenschutzstelle auf Zutritt und Bereitstellung von Informationen im Rahmen ihrer Aufsicht soll neu nur nach vorgängiger Verständigung ausgeübt werden dürfen und hat unter grösstmöglicher Schonung der Rechte der betroffenen Stellen und Dritter zu erfolgen. Darüber hinaus erfolgten legistische Korrekturen und Vereinheitlichungen bei den rund 120 Spezialgesetzen.
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