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ikr: Bericht und Antrag zum «Blockchain-Gesetz» verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am 7. Mai 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Token und VT-Dienstleister (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz; TVTG), häufig vereinfacht als «Blockchain-Gesetz» bezeichnet, verabschiedet.

Die «Blockchain-Technologie» wurde erstmals für Bitcoin, ein privates digitales Geldsystem, entwickelt. Die Technologie ist jedoch weit über Bitcoin hinaus einsetzbar. Die Relevanz der Blockchain-Technologie ist in der Möglichkeit begründet, «Informationen» so digital abzubilden, dass diese praktisch weder kopier- noch manipulierbar sind und sicher zwischen Personen übertragen werden können. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft eine grosse Bandbreite an Vermögenswerten oder - allgemeiner formuliert - Rechten auf Blockchain-Systemen abgebildet werden und eine Vielzahl an Dienstleistungen mit Bezug auf diese digitalisierten Rechte angeboten wird. Damit entstehen beispielsweise neue Möglichkeiten in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Logistik, Mobilität, Energiewirtschaft, Industrie und Medien. Diese Anwendungen werden gesamthaft unter dem Begriff der «Token-Ökonomie» zusammengefasst.

Grosses Potential für die Token-Ökonomie

In Anbetracht des hohen Innovationstempos der Blockchain-Technologie und der An-wendungsgebiete ist es von grosser Bedeutung, ein Gesetz so abstrakt zu definieren, dass es auch über die folgenden Technologie-Generationen gültig ist. Deshalb wird in diesem Gesetz der Begriff «auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktions¬systeme (VT-Systeme)» für Blockchain-Systeme verwendet. Aufgrund des grossen Potentials der Blockchain als Basistechnologie hat sich die Regierung dafür entschieden, eine rechtliche Grundlage für den Anwendungsbereich der Token Ökonomie zu schaffen und nicht nur die aktuellen Anwendungen, insbesondere Kryptowährungen oder die «Initial Coin Offerings (ICO)», zu regulieren. Damit soll einerseits erreicht werden, dass nicht für jeden Anwendungsfall ein neues Gesetz geschaffen werden muss, andererseits soll damit auch die Rechtssicherheit für die vielen Fälle geschaffen werden, die in der Praxis jetzt erst in Anfängen erkennbar sind, aber sich in naher Zukunft voraussichtlich entwickeln werden. Die Regierung behält sich jedoch vor, finanzmarktnahe Anwendungen in einem weiteren Schritt besonders zu regulieren.

Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit und stärkt den Kundenschutz

Die zunehmende Verbreitung der Blockchain-Anwendungen lassen auch heute schon Fragestellungen in Zusammenhang mit Kunden- respektive Vermögensschutz, sowie mit Missbrauch für Geldwäscherei oder andere kriminelle Zwecke erkennen. Diesen Risiken soll mit einer klaren Regulierung entgegengewirkt werden. Da die Blockchain-Technologie auch in Liechtenstein bereits heute aktiv genutzt wird, will die Regierung mit diesem Gesetz festlegen, welche Anforderungen für wichtige Tätigkeiten auf VT-Systemen gelten. Damit werden einerseits der Kundenschutz verbessert und andererseits offene Fragen in der Anwendung der geltenden Gesetze - insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflichten - geklärt, um die Einhaltung der internationalen Standards und eine umfassende und wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei zu gewährleisten.

Die Möglichkeit, Rechte in Token abzubilden, wirft rechtliche Grundsatzfragen auf, die für die allgemeine Rechtssicherheit für Nutzer auf VT-Systemen sowie VT-Dienstleister geklärt werden müssen. Dabei geht es vor allem um die grundlegenden Aspekte einer Token-Ökonomie, wie die Erzeugung von Token oder deren Verwahrung. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Rechtswirkung einer Übertragung von Token in Bezug auf das repräsentierte Recht. Das TVTG führt deshalb mit dem «Token» ein neues Rechtsobjekt ein, um die Abbildung der «realen» Welt über Token auf VT-Systeme rechtssicher zu ermöglichen.

Um klarzustellen, wie Wertpapiere rein digital, z.B. in einem Token auf einem VT-System, repräsentiert und übertragen werden können, wird darüber hinaus die Rechtsfigur des «Wertrechts» ins liechtensteinische Recht aufgenommen und zugleich die Schnittstelle zwischen Wertpapierrecht und TVTG geschaffen. Wertrechte sind entmaterialisierte Wertpapiere, bei denen die Funktionen der Urkunde durch Eintrag in das sogenannte Wertrechtebuch ersetzt werden.

Adäquates Regulierungssystem für Token-Ökonomie geschaffen

Das Vernehmlassungsverfahren zeigte ein sehr grosses nationales und internationales Interesse an dieser Vorlage. Viele der substanziellen Eingaben befassten sich mit zivilrechtlichen Fragen und dem vorgesehenen Registrierungs- und Aufsichtssystem. Deshalb wurden insbesondere der Aufbau der Vorlage angepasst, indem eine nachvollziehbare Teilung zwischen zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Teil geschaffen wurde, sowie die Definitionen weiter detailliert und erläutert. Das Registrierungs- und Aufsichtssystem wurde konkretisiert und gestärkt.

Die Regierung ist überzeugt, dass damit ein adäquates Regulierungssystem geschaffen wird, das den Risiken effektiv begegnet, die notwendige Rechtssicherheit schafft und gleichzeitig die positive Entwicklung der Token-Ökonomie ermöglicht.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann
T +423 236 60 09

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