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ikr: Prüfpflicht für Kleinstunternehmen soll gelockert werden

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2019 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Ziel ist es, Kleinstunternehmen von der Prüfpflicht ihrer Jahresabschlüsse zu befreien.

Gemäss liechtensteinischem Recht unterstehen alle Kleinunternehmen einer eingeschränkten Prüfpflicht hinsichtlich ihrer Jahresabschlüsse. Dabei handelt es sich um eine sogenannte "prüferische Durchsicht", welche gerade für Kleinstunternehmen eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Mehrbelastung bedeutet.

Im Vergleich zu den Kleinunternehmen in der Schweiz oder im EWR befinden sich die liechtensteinischen Gewerbebetriebe diesbezüglich im Nachteil, denn die Prüfpflicht der Jahresabschlüsse basiert auf einer EWR-Richtlinie, welche lediglich für grosse und mittlere Gesellschaften eine Prüfpflicht vorsieht. Die Schweiz kennt für kleine Unternehmen die Möglichkeit eines Verzichts auf die Prüfpflicht (Opting-out). Das Liechtensteinische Recht ist hier restriktiver.

Um für heimische Klein- und Kleinstunternehmen diese Verpflichtung ebenfalls zu lockern, beauftragte der Landtag die Regierung im Februar 2018 im Rahmen einer Motion, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Der nun vorliegende Vernehmlassungsbericht orientiert sich gemäss den Vorgaben der Motionäre am schweizerischen Opting-out-Modell. Damit können sich Kleinstunternehmen, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, künftig von der Prüfpflicht ihrer Abschlüsse befreien lassen. Eine freiwillige Prüfung - ein sogenanntes Opting-up - bleibt jederzeit möglich.

"Ziel der Gesetzesanpassung ist es, die liechtensteinischen Gewerbebetriebe zu entlasten und für Gleichberechtigung gegenüber der Schweiz und dem EWR zu sorgen", erklärt Justizministerin Aurelia Frick. "Die vorgeschlagene Lösung bringt für Kleinstunternehmen finanzielle und administrative Erleichterungen mit sich." Von der Regelung ausgenommen sind Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, deren Prüfpflicht aufgrund internationaler Standards weiterhin gilt.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (unter "Vernehmlassungen") bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 5. Juli 2019.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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