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ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564) verabschiedet.

Blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Menschen stossen auf Hindernisse beim Zugang zu Büchern, anderen gedruckten Texten und Materialien, die urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind. Die betroffenen Menschen haben derzeit weltweit lediglich Zugang zu fünf Prozent aller verlegten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die anderen Werke stehen ihnen nicht in einem barrierefreien Format zur Verfügung, zum Beispiel in Brailleschrift, als Grossdruck, angepasste E-Bücher, Hörbücher oder Hörfunksendungen. Für die betroffenen Menschen führt diese Situation zu Einschränkungen bei der gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Teilhabe.

Ziel der Richtlinie (EU) 2017/1564 ist die Verbesserung der Verfügbarkeit von Büchern, auch E-Büchern, anderen gedruckten Texten und Materialien für Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen. Es soll ermöglicht werden, dass Vervielfältigungsstücke in einem für diese Personengruppe zugänglichen Format erstellt und weitergegeben werden können. Um den Erfordernissen der Richtlinie nachzukommen, sollen entsprechende Bestimmungen im Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 9. Oktober 2019.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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