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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2019 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Behindertengleichstellungsgesetzes verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet die aufgrund der zu übernehmenden Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen notwendigen Gesetzesanpassungen.

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die nationalen Verpflichtungen hinsichtlich eines barrierefreien Webzugangs zu erfüllen und das Bekenntnis der Mitgliedstaaten zum Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Websites öffentlicher Stellen umsetzen. Alle Websites und mobile Anwendungen von öffentlichen Stellen - hierbei handelt es sich um das Land, die Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen - sind vom Anwendungsbereich erfasst, sofern dies keinen unverhältnismässigen Aufwand erzeugt und keine der Ausnahmebestimmungen greift.

Behörden und sonstige öffentliche Stellen nutzen zunehmend das Internet, um ein breites Spektrum an Informationen und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung sind, online einzuholen oder bereitzustellen. Mit dieser Vernehmlassungsvorlage soll sichergestellt werden, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an einen barrierefreien Zugang besser zugänglich gemacht werden. Das Konzept des "barrierefreien Zugangs" umfasst Grundsätze und Techniken, die bei der Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Websites und mobilen Anwendungen zu beachten sind, um sie für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich zu machen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 1. März 2020.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
T +423 236 63 03

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