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Regierung verabschiedet Stellungnahme betreffend die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2020 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und des Unfallversicherungsgesetzes (UVersG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beinhalten die Befreiung von der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft, die erleichterte Schaffung von Versorgungsnetzen, die Angleichung des versicherten Verdienstes beim Krankengeld an die Definition gemäss Unfallversicherungsgesetz, die Kontrolle der Versicherungspflicht für Krankengeld und Unfall, die Entschädigung von Versicherungsvermittlern, die gesetzliche Verankerung der Massnahmen bei Zahlungsverzug sowie die Auszahlung der Prämienverbilligung an die Kassen.

In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung am 5. Dezember 2019 vom Landtag aufgeworfenen Fragen. Wie sich zeigte, erfordert die Umstellung der Zahlungsmodalitäten bei der Prämienverbilligung prozessuale und technische Anpassungen auf Seiten der Kassen und des Amtes für Soziale Dienste. Um einen geordneten Übergang sicherzustellen, soll die Umstellung erst für das Antragsjahr 2022 erfolgen. Die Vorlagen wurden ansonsten gegenüber der ersten Lesung nicht abgeändert.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im April in zweiter Lesung behandeln. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick
T +423 236 60 19

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