Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus als oberstes Ziel
Vaduz (ots)
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus hat sich die gesamte Kollegialregierung am Freitag, 13. März an die liechtensteinische Bevölkerung gerichtet. Die Regierung setzt alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Mit zusätzlichen gesteigerten Massnahmen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden.
In Liechtenstein liegen zwischenzeitlich insgesamt fünf laborbestätigte Fälle vor. Das Coronavirus ist somit in Liechtenstein angekommen. Bei den meisten Infizierten wird ein milder Krankheitsverlauf festgestellt, aber ein kleiner Teil der Erkrankten entwickelt einen schwereren Verlauf und benötigt Spitalpflege. Nun gilt es, die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen, damit die Kapazitäten im Gesundheitswesen für die schweren Fälle ausreichen.
Wesentlich für die Verbreitungsgeschwindigkeit sind die Anzahl der Sozialkontakte und die Art der Begegnung. Räumliche Distanz und Vermeidung von Körperkontakt erschweren die Übertragung des Virus stark.
Veranstaltungsverbot ausgeweitet
In den letzten zwei Wochen galt ein Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen. Die Regierung hat dieses Verbot verlängert und verschärft. Ab heute sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern verboten. Diese Massnahme gilt bis am 30. April 2020.
Die Regierung empfiehlt eindringlich, auch Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen zu verschieben oder abzusagen. Bei Veranstaltungen, die dennoch durchgeführt werden, sind die Veranstalter angehalten, den Übertragungsweg durch Tröpfcheninfektion möglichst zu erschweren. Auf Apéros oder gemeinsame Essen an diesen Veranstaltungen sollte verzichtet werden. Restaurants, Bars sowie Diskotheken und Nachtclubs dürfen nicht mehr als 50 Personen inklusive Personal gleichzeitig aufnehmen.
Ältere Menschen sollten zuhause bleiben
Eine Ansteckung hat bei den meisten Menschen milde Symptome zur Folge. Für ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Virus aber lebensgefährlich sein. Die Regierung empfiehlt daher Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen dringendst Menschenansammlungen zu meiden und im Kontakt mit Personen, die Erkältungssymptome zeigen, besonders vorsichtig zu sein. Ebenfalls ruft die Regierung Angehörige beim Umgang mit älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu grösster Vorsicht auf.
Hygienemassnahmen sind für alle ein Muss
Eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln ist nach wie vor die beste Massnahme gegen eine mögliche Ansteckung. Die Hände sind gründlich mit Seife zu waschen, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sind zu vermeiden und es ist nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge zu husten oder zu niesen. Personen, die unter Fieber und Husten leiden, sollten zu Hause bleiben.
Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen ab Montag geschlossen
Als dringliche Massnahme hat die Regierung in der Nacht auf heute beschlossen, dass alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie ausserhäusliche Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen geschlossen werden. Die Massnahme gilt ab Montag, 16. März 2020, bis zu den Osterferien. Tagesmütter sind von der Massnahme nicht betroffen. In zwingenden Fällen wird bis einschliesslich Freitag, 20. März 2020, in Kitas, Kindergärten und Primarschulen ein Überbrückungsangebot geschaffen. Dieses ist für Familien, die absolut keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, um sich auf die neue Situation in den nächsten Wochen einzustellen. Die Eltern werden diesbezüglich separat informiert. Eltern von schulpflichteigen Kindern mit dringenden Fragen können sich an die Hotline des Schulamtes wenden (+423 / 236 70 40 oder info.sa@llv.li).
Aufgrund der grösseren Gefährdung von älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Kinder während der Schliessung der Schulen nicht von Personen über 65 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen betreut werden.
Lockerung bei der Kurzarbeitsentschädigung und weitere Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft
Die rasche Ausbreitung des Coronavirus und die von den Behörden getroffenen Massnahmen und Empfehlungen zur Bekämpfung der Pandemie haben weitreichende und je nach Branche einschneidende Folgen für die globale und regionale Wirtschaft. In Liechtenstein sind aktuell vor allem die Gastronomie-, Event- und Tourismusbranche sowie der Detailhandel stark betroffen. Je nach Entwicklung der Lage werden weitere Gewerbebranchen und Industriezweige vor grossen Herausforderungen stehen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgrund wegfallender Umsätze abzufedern. Die Regierung wird daher die geltende, im Vergleich zur Schweiz eher restriktive, Regelung für die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung im Sinne einer kurzfristigen, rasch umsetzbaren und wirkungsvollen Massnahme zur Milderung der finanziellen Schwierigkeiten der betroffenen Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen befristet lockern und an die Schweizer Rechtslage anpassen.
Darüber hinaus wird eine Task Force eingesetzt, um mögliche weitere Massnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie betroffenen Wirtschaftszweige und Unternehmen analog der umliegenden Länder zu prüfen und gegebenenfalls zu adaptieren, wie auch neue Massnahmen zu definieren, wo dies als sinnvoll und zweckmässig erachtet wird. Eine enge Abstimmung mit der Schweiz wird dabei aufgrund des gemeinsamen Wirtschaftsraums und der Anbindung über den Zollvertrag als sinnvoll und wichtig erachtet. Gleichwohl gilt es, an den Grundsätzen der liberalen Wirtschaftspolitik festzuhalten und an die unternehmerische Verantwortung zu appellieren.
Hinweis für Reisende
Die weitere Entwicklung im internationalen Reiseverkehr ist nicht vorhersehbar. Es ist aber davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen weitere Reisebeschränkungen und Grenzschliessungen erlassen und Flugreisen storniert werden. Die Regierung ruft somit alle Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, auf Reisen ins Ausland soweit möglich zu verzichten und bestehende Möglichkeiten zur Rückreise nach Liechtenstein zu nutzen.
Appell an die Bevölkerung
Die Regierung ergreift nun drastische Massnahmen, wie sie in der Geschichte des Landes wohl nur sehr selten, wenn überhaupt, ergriffen wurden. Ob diese Massnahmen übertrieben waren oder ob sie ausreichend sind, wird sich weisen. Jedenfalls befinden wir uns in einer ernsten Lage. Die Vorgänge in Norditalien zeigen, dass selbst das Gesundheitswesen einer Region, die über eine gute Gesundheitsversorgung verfügt, an die Grenzen stossen kann. Das möchte die Regierung für Liechtenstein vermeiden und daher schnell und entschlossen handeln.
Die Regierung appelliert an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landes, die Massnahmen der Regierung mit gesundem Menschenverstand und grösster Disziplin umzusetzen. Im Zweifelsfall soll das Vorsichtsprinzip zur Anwendung gelangen.
Die Regierung ist sich der Tatsache bewusst, dass einige dieser Massnahmen einschneidende Konsequenzen haben werden, besonders die Schliessung der Schulen. Es ist aber eine Frage der Solidarität mit der älteren Generation und den Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, dass wir uns alle zusammenraufen und miteinander die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen. Die Regierung ist überzeugt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner mit Erfindergeist und Sachverstand mithelfen können, diese Schwierigkeiten zu bewältigen und ganz besonders dabei mithelfen können, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das ist unser aller Ziel.
Was ist ein Verdachtsfall?
-Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot) und/oder -Fieber von mindestens 38°C
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Landesspital: +423 235 45 32.
Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19