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Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Jagdgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes verabschiedet.

Schwerpunkt der Vorlage bildet die Schaffung einer staatlichen Wildhut sowie die Möglichkeit, sogenannte Intensivbejagungsgebiete auszuscheiden und gezielt zu bewirtschaften. Damit werden zentrale Punkte aus dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung umgesetzt und wichtige Schritte zur langfristigen Sicherung der Schutzfunktion des Waldes gesetzt.

Weitere Anpassungen des Jagdgesetzes beziehen sich auf die Ausstellung und Gültigkeit der Jagdkarte, den Nachweis der Treffsicherheit sowie die Kostenbeteiligung für Wildschadenverhütungsmassnahmen, von welcher die Jagdgemeinschaften in Zukunft befreit werden sollen. Zudem sollen Personen, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben, künftig nicht mehr zur notwendigen Mindest- bzw. Maximalanzahl von Pächtern angerechnet werden. Damit eröffnen sich für jüngere Personen bessere Chancen, in eine Jagdgesellschaft aufgenommen zu werden.

Staatliche Wildhut zur Unterstützung bei der Schalenwildreduktion

Zu hoher Wildeinfluss verhindert die gewünschte Verjüngung des Waldes und führt zu einer Minderung des Schutzes vor Naturgefahren. Die Wildhut soll daher die Jagdgemeinschaften, wenn und solange notwendig, bei der Reduktion des Schalenwildbestands unterstützen und entsprechend gemeinsame und revierübergreifende Reduktionsjagden koordinieren. Hierfür soll das Jagdjahr in drei Phasen eingeteilt werden, wobei von der Wildhut koordinierte Reduktionsjagden ausschliesslich in der ersten Phase (Anfang Mai bis Mitte Juni) und in der dritten Phase (Anfang November bis Ende Januar) stattfinden werden. Die Beteiligung der Jagdgemeinschaften an solchen Reduktionsjagden erfolgt freiwillig. Der Jagdbetrieb durch die Jagdgemeinschaften ist auch in diesen Phasen möglich. In der zweiten Phase (Mitte Juni bis Ende Oktober), in welcher wichtige Brunftzeiten liegen, gilt wie bis anhin der traditionelle Jagdbetrieb durch die Jagdgemeinschaften.

Neben den jagdlichen Unterstützungsmassnahmen soll die staatliche Wildhut weitere Aufgaben erfüllen. Dazu gehören die Erhebung von Wildtierbeständen, das Lösen von Konflikten mit Wildtieren in Siedlungsgebieten, Einsätze bei Wildunfällen sowie jagdpolizeiliche Aufgaben.

Bei all ihren Tätigkeiten muss die Wildhut die tierschutzrechtlichen Bestimmungen vollumfänglich einhalten.

Ausscheidung von Intensivbejagungsgebieten

Wildtiere verteilen sich nicht gleichmässig im Lebensraum. Als Folge kann punktuell ein untragbar hoher Wildeinfluss auf die Waldverjüngung entstehen. Durch eine intensive Bejagung bzw. gezielte Vergrämung lässt sich die Belastung durch Wildverbiss, Schälung und Schlagschäden in solchen Gebieten wesentlich reduzieren.

Die Regierung soll daher die Möglichkeit haben, in Waldgebieten mit besonderer Schutzfunktion sogenannte Intensivbejagungsgebiete auszuscheiden. Diese sollen durch ganzjährige, störungsintensive Bejagung bzw. Vergrämung wildarm gehalten werden. Die Bewirtschaftung der Intensivbejagungsgebiete erfolgt hauptverantwortlich durch die Wildhut. Die Jagdgemeinschaften können sich freiwillig an den Abschüssen und Vergrämungen in Intensivbejagungsgebieten beteiligen.

Ganzheitliche Umsetzung des Massnahmenpakets

Mit der staatlichen Wildhut wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um auch weitere Massnahmen zur Verbesserung der Waldverjüngung wirksam umzusetzen. Zu diesen Massnahmen gehören etwa die Störungsminimierung, die Einrichtung von Wildruhezonen sowie die Förderung von Lebensraumvernetzung und von Wildtierkorridoren. Die Regierung anerkennt, dass eine ganzheitliche Umsetzung des von der Regierung beschlossenen Massnahmenpakets notwendig ist, um stabile und gesunde Schutzwälder auch für die nächsten Generationen zu erhalten. Die Regierung sieht sich daher in der Pflicht, die weiteren Massnahmen konsequent umzusetzen.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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