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Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes (BankG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes (BankG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

In den letzten Jahren wurden die internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III-Rahmenwerk) vervollständigt. Die Europäische Union (EU) hat dies zum Anlass genommen, um den rechtlichen Rahmen für die Bankenaufsicht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an die Überarbeitungen des Basel III-Rahmenwerks anzupassen. Gleichzeitig hat die EU diese Möglichkeit auch dazu genutzt, um nach fünf Jahren eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden EWR-Rechtsakte vorzunehmen. Durch die Abänderungen wird das BankG an die Neuerungen des Rechtsrahmens für die Bankenaufsicht innerhalb des EWR, die durch die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD V) und die Verordnung (EU) 2019/876 (CRR II) erfolgen, angepasst.

Die Abänderungen des BankG zielen einerseits darauf ab, im Einklang mit den Zielen und Vorgaben der CRD V und der CRR II die Stabilität von Banken und Bankengruppen zu stärken. Dazu werden insbesondere das Kapitalpufferregime überarbeitet, die Bewilligungspflicht für (gemischte) Finanzholdinggesellschaften eingeführt und die Verantwortung für die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf konsolidierter Basis auf die Stufe der Finanzholdinggesellschaft gehoben. Der FMA wird die Möglichkeit eingeräumt, neben der verbindlichen zusätzlichen Säule-2-Anforderung künftig auch Empfehlungen für zusätzliche Eigenmittel vorzuschreiben, um sicherzustellen, dass Banken ausreichend gegen Stressszenarien gewappnet sind. Auch wird bei bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen - vor allem im Bereich der Vergütung - dem Proportionalitätsgedanken stärker Rechnung getragen.

Andererseits wurde das BankG auch einer Teilrevision unterzogen und den Bedürfnissen der Praxis nach erhöhter Klarheit und Struktur zwischen den Regelungsebenen und der Angleichung an Europäische Aufsichtsstandards Rechnung getragen. Gewisse Bestimmungen, die bislang auf Verordnungsebene geregelt wurden, werden künftig auf gesetzlicher Ebene verankert. Es handelt sich hierbei insbesondere um Bestimmungen zu den Bankgeschäften, den Kapitalpuffern, zur Eigentümerkontrolle sowie um die Regelung im Bereich der Unternehmensführung ("Governance") und zur Auslagerung. Schliesslich werden in einigen Bereichen auch andere Nebengesetze angepasst, um bestimmte gesetzliche Vorgaben (z.B. für die Registerführung durch die FMA) gesetzesübergreifend zu vereinheitlichen.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47

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