Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Februar 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie die Abänderung des Gewerbegesetzes, des Bauwesen-Berufe-Gesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Ärztegesetzes, des Tiergesundheitsberufegesetzes, des Treuhändergesetzes, des Patentanwaltgesetzes, des Dienstleistungsgesetzes und des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismässigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises (EBA) und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäss der Richtlinie 2005/36/EG.
Durch die Richtlinie 2005/36/EG (Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie) wurde das System der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen konsolidiert. Sie legte Vorschriften fest, nach denen ein EWR-Vertragsstaat, der den Zugang zu einem reglementierten Beruf oder dessen Ausübung in seinem Hoheitsgebiet an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen knüpft, die in einem oder mehreren anderen EWR-Vertragsstaaten erworbenen Berufsqualifikationen anzuerkennen hat.
Die Richtlinie wurde in Liechtenstein primär in den einzelnen Berufszulassungsgesetzen, wie beispielsweise dem Gewerbegesetz, dem Bauwesen-Berufe-Gesetz oder dem Gesundheitsgesetz und subsidiär im Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz (BAG) umgesetzt. Die Richtlinie 2013/55/EU ändert die Richtlinie 2005/36/EG zum ersten Mal substantiell ab.
Die Richtlinie 2013/55/EU regelt vor allem den partiellen Zugang zu einem Beruf, die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, den besseren Zugang zu Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Aktualisierung der Mindestausbildungsanforderungen sowie die Einführung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens und Ausbildungsprüfungen. Weiters sieht die Richtlinie 2013/55/EU einen Vorwarnmechanismus für Gesundheitsberufe, deren Qualifikation automatisch anerkannt wird, sowie für gewisse reglementierte Berufe mit Aufsichtsfunktionen gegenüber Minderjährigen vor.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 werden detailliertere Regeln zum einen für das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für fünf Berufe (Krankenschwester/Krankenpfleger, Apotheker(in), Physiotherapeut(in), Bergführer(in) und Immobilienmakler(in)) und, zum anderen, für die Anwendung des Vorwarnmechanismus festgelegt.
Die Richtlinie (EU) 2018/958 legt Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismässigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird, fest.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. Mai 2022.
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