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Abänderung des Heimatschriftengesetzes, Personenfreizügigkeitsgesetzes und des Ausländergesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG), des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG) sowie des Ausländergesetzes (AuG) zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1157 verabschiedet.

Mit der Verordnung (EU) 2019/1157 werden die Sicherheitsstandards für Personalausweise von EU-Bürgern und für Aufenthaltsdokumente, die EU-Bürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, erhöht.

Die Teilrevision des HSchG dient der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte. Mit dieser und weiteren Massnahmen werden die Personalausweise/Identitätskarten innerhalb des EWR vereinheitlicht, um die Dokumentensicherheit zu erhöhen und das Reisen innerhalb Europas zu erleichtern. Im PFZG werden die gesetzlichen Grundlagen zur Erfüllung einheitlicher Mindeststandards für die Aufenthaltsausweise für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates angepasst; diese Aufenthaltsausweise finden auch für Schweizer Staatsangehörige Anwendung. Im Ausländergesetz ist schliesslich der Adressatenkreis für den biometrischen Aufenthaltsausweis neu zu regeln. Künftig muss zwingend allen Drittstaatsangehörigen ein biometrischer Aufenthaltsausweis ausgestellt werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Leiter Bewilligungen und Heimatschriften
T +423 236 61 45

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