Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren verabschiedet. Die Vorlage dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008.
Gemäss dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung dürfen EWR-Mitgliedstaaten den Verkauf von Waren, die nicht unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften des EWR fallen und die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, in ihrem Hoheitsgebiet grundsätzlich nicht verbieten. Ausnahmen von diesem Prinzip sind nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt (z.B. öffentliche Sicherheit, Gesundheitsschutz). Zur Verbesserung des freien Warenverkehrs innerhalb des EWR werden in den Mitgliedstaaten Produktinfostellen eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Informationen über Produkte, für die bisher keine EWR-weit einheitlichen Regelungen getroffen wurden, bereitzustellen, um dadurch den Wirtschaftsbeteiligten anderer Mitgliedstaaten den Zugang zum nationalen Markt zu erleichtern.
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