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Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Staatspersonalgesetzes und des E-Government-Gesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 11. Juli 2023 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Staatspersonalgesetzes sowie des E-Government-Gesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Der Landtag hat die Vorlage in erster Lesung am 5. Mai 2023 beraten und begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war einstimmig und unbestritten.

Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden. Die offenen Fragen betrafen insbesondere die Verlängerung der Probezeit, die Nebenbeschäftigung im Rahmen der Ausübung öffentlicher Ämter, das Mitarbeitergespräch sowie die Frage, ob auch bei Amtsleitungsstellen in gewissen Fällen auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann. Betreffend das E-Government-Gesetz wurden Fragen zur Veröffentlichung der dienstlichen Kontaktdaten der Staatsangestellten sowie zur Nutzung der eID durch private Dateninhaber gestellt.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im September in zweiter Lesung behandeln. Die Abänderung des Staatspersonalgesetzes soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, die Abänderung des E-Government-Gesetzes am 1. Dezember 2023.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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