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Vernehmlassungsbericht betreffend das CARF-Gesetz, die Abänderung des AIA-Gesetzes sowie weiterer Gesetze verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an in ihrer Sitzung vom 4. Februar 2025 den Vernehmlassungsbericht betreffend das CARF-Gesetz, die Abänderung des AIA-Gesetzes sowie weiterer Gesetze, namentlich des FATCA-Gesetzes, des AStA-Gesetzes und des CbC-Gesetzes verabschiedet. Weiters wird mit dieser Vorlage das Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA aufgehoben.

Liechtenstein hat 2016 im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich den automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingeführt. Seit der Einführung des AIA haben sich die Finanzmärkte und die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stetig weiterentwickelt. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der zunehmenden Digitalisierung der Finanzmärkte hat die zuständige OECD-Arbeitsgruppe im Auftrag der G20 den AIA Common Reporting Standard (Addendum CRS) überarbeitet. Zusätzlich hat sie das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entwickelt.

Mit der Schaffung des CARF-Gesetzes und der Abänderung des AIA-Gesetzes wird die nationale Rechtsgrundlage geschaffen, damit für Meldeperioden ab dem 1. Januar 2026 im Jahr 2027 ein erster Austausch unter den neuen internationalen Standards stattfinden kann. Das entspricht auch dem Zeitplan der EU.

Das CARF-Gesetz regelt insbesondere die Pflichten meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und die Rechte und Pflichten der Kryptowert-Nutzerinnen und -nutzer. Weitere zentrale Aspekte sind die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, Vertraulichkeit, Datenverarbeitung und Datensicherheit, anwendbare Verfahren, Missbrauchsbestimmungen, Strafbestimmungen und die Behördenzusammenarbeit.

Mit der Abänderung des AIA-Gesetzes werden insbesondere digitale Finanzprodukte - spezifizierte E-Geld-Produkte und digitale Zentralbankwährungen - in den Anwendungsbereich des AIA-Gesetzes aufgenommen. Weitere Anpassungen betreffen die erhöhten Anforderungen an die AIA-Sorgfalts- und Meldepflichten.

Zudem ist es aufgrund der geplanten Schaffung eines neuen Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) erforderlich, einzelne verfahrensrechtliche Bestimmungen des AIA-Gesetzes, des FATCA-Gesetzes, des AStA-Gesetzes und des CbC-Gesetzes anzupassen.

Ausserdem wird das Gesetz vom 8. November 2024 über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA aufgehoben, weil eine Bestimmung, die damals angepasst wurde, zwischenzeitlich aufgehoben ist.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung endet am 17. April 2025.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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