Für einen flexibleren Milchmarkt
Bern (ots)
Die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission Landwirtschaft hat die Zwischenberichte ihrer Arbeitsgruppen geprüft und Empfehlungen zur Optimierung der agrarpolitischen Instrumente in den Bereichen Märkte, Direktzahlungen, Strukturverbesserungen und Soziales verabschiedet. Nach Ansicht der Kommission sollen unter anderem mehr Flexibilität im Milchmarkt ermöglicht sowie die Perspektiven für dynamische Betriebe verbessert werden. An ihrer Sitzung vom 20./21. April hat sich die Beratende Kommission Landwirtschaft noch einmal für eine konsequente Weiterentwicklung der Agrarpolitik gestützt auf die Vorgaben der AP 2002 ausgesprochen. Die Kommission ist der Auffassung, dass vor grundlegenden Änderungen die heutige Politik zu konsolidieren ist. Für die nächste Etappe 2004 bis 2007 sollen darum blosse Feinabstimmungen der heutigen Instrumente vorgeschlagen werden. Eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft sei anzustreben, von neuen Subventionstatbeständen grundsätzlich abzusehen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission Vorschläge der Arbeitsgruppen für eine Optimierung der agrarpolitischen Massnahmen durchberaten. Sie unterstützt die folgenden Massnahmen: Der Bundesrat soll künftig nicht mehr verpflichtet sein, einen Zielpreis für die Milch festzulegen. Der Zielpreis verliere nach dem Übergang in die neue Milchmarktordnung an Bedeutung, begründet die Kommission ihre Empfehlung für eine Kann-Formulierung im Gesetz.
Bei der Milchkontingentierung soll ebenfalls mit einer Kann-Formulierung besser auf künftige Entwicklungen reagiert werden können. Die Kommission unterstützt deshalb den Vorschlag für mehr Flexibilität. Die Kommission ist grundsätzlich der Meinung, dass die Strukturverbesserungs-Massnahmen auf dynamische Betriebe ausgerichtet werden sollen. Im Bereich der Sozialmassnahmen wünscht die Kommission, dass der Bund Beiträge für Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen von Landwirten gewähren kann. Die Beiträge sollen entrichtet werden, wenn die Umschulung auf einen ausserlandwirtschaftlichen Beruf erfolgt. Die Idee einer Betriebsaufgabeentschädigung wird unterstützt, um Strukturverbesserungen zu erreichen. Die Machbarkeit und Ausgestaltung der neuen Entschädigung bedürften aber zusätzlicher Abklärungen. Damit die regionalen Bedürfnisse noch verstärkt berücksichtigt werden können empfiehlt die Kommission, dass der Bund bei den Direktzahlungen künftig auch Regionsbeiträge ausrichten kann. Noch keine Beschlüsse gefasst hat die Kommission zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe bezüglich Limiten und Grenzwerte für Direktzahlungen sowie bezüglich einer allfälligen Umlagerung von Flächenbeiträgen zu Beiträgen pro standardisierter Arbeitskraft. Bis zu ihrer nächsten Sitzung Mitte Mai hat sie dazu weitere Unterlagen einverlangt.
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