Auflage des AOC-Gesuches für Vacherin Mont d'Or
Bern (ots)
Das Bundesamt für Landwirtschaft hat heute das Gesuch um Registrierung der geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für Vacherin Mont d'Or" im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Branchenorganisation Vacherin Mont d'Or hat um den Schutz dieser Bezeichnung ersucht.
Der Vacherin Mont d'Or hat seinen Ursprung im VallÈe de Joux im Kanton Waadt. Die Bezeichnung Mont d'Or oder Vacherin Mont d'Or tauchte im Verlauf des 19. Jahrhunderts erstmals auf. Produziert wird der Käse nach einer seit Jahrhunderten in der Schweiz und in Frankreich bekannten Methode nur zwischen dem 15. August und dem 31. März, also in der Zeit, in der jeweils weniger Milch anfällt. Wegen des geschmeidigen, leicht fliessenden Teigs wird der Vacherin Mont d'Or mit einem Ring aus Tannenholz versehen. Auch das Holz stammt aus der Region. Die Tannenholzschachtel, in die der Käse verpackt wird, ist ein weiteres typisches Merkmal. Der von Käseliebhabern besonders geschätzte Geschmack zeichnet sich durch ein Holz- und Tannenharzaroma aus, das ebenfalls vom Holzring herrührt.
Viele Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind sehr bekannt und tragen traditionelle Namen, die häufig missbräuchlich für Nachahmungen verwendet werden. Weil so die Unterscheidung zwischen Original und Nachahmungen verunmöglicht wird, werden die Konsumenten getäuscht. Durch den Missbrauch des guten Rufes des Produkts werden zudem die Produzenten des Originals geschädigt.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Innert einer Frist von drei Monaten haben Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, und die Kantone die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.
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Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. +41 31 322 25 39