Milchkontingente werden um 1,5 Prozent erhöht
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Gesamtmenge der Milchkontingente auf den kommenden 1. Mai 2002 um weitere 1,5 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat trägt damit der insgesamt nach wie vor guten Absatzlage für Milchprodukte Rechnung und würdigt die aktuelle Situation auf Seiten der Milchproduktion.
Bereits zu Beginn des noch laufenden Milchjahres 2001/2002 hat der Bundesrat die Milchkontingente um drei Prozent erhöht. Eine aktuelle Analyse der Milchproduktion hat nun gezeigt, dass die Milcheinlieferungen erneut um mehr als zwei Prozent über den zugeteilten Kontingenten liegen. Es muss demzufolge mit einer grösseren Überlieferung bis Ende April 2002 gerechnet werden.
Gleichzeitig haben die Milchverwerter dem Bundesrat signalisiert, dass für das kommende Milchjahr 2002/2003 von einem weiteren Mehrbedarf an Milch auszugehen sei. In Würdigung dieses Sachverhaltes hat der Bundesrat entschieden, die Milchkontingente auf den 1. Mai 2002 um insgesamt 1,5 Prozent oder um rund 47'000 Tonnen zu erhöhen. Die Milchkontingentierungsverordnung wurde entsprechend geändert.
Die Erhöhung wird vollzogen, indem die für das Milchjahr 2001/2002 erstmals gewährte zusätzliche Menge von 3 Prozent des Grundkontingentes für das Milchjahr 2002/2003 neu auf 4,5 Prozent festgesetzt wird. Mit diesem Vorgehen ist auch sichergestellt, dass die Produzentinnen und Produzenten diese zusätzliche Menge nicht verkaufen oder vermieten können.
Damit können Milchproduzenten und Milchverwerter zu den Ende des letzten Jahres neu festgelegten Zulagen und Beihilfen nun auch die Milchmenge für die kommende Periode in die laufenden Milchkaufsverhandlungen einbeziehen.
Verordnung
Entwurf über die Kontingentierung der Milchproduktion (Milchkontingentierungsverordnung, MKV)
Änderung vom
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Kontingentierung der Milchproduktion wird wie folgt geändert: Art. 10a Abs. 1 erster Satz 1 In jedem Milchjahr darf jede Produzentin und jeder Produzent eine zusätzliche Menge Milch im Umfang von 4,5 Prozent des Kontingentes, das ihr oder ihm zu Beginn des Milchjahres zugeteilt ist, vermarkten. ...
II Diese Änderung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft
Hauptabteilung Produktion und Internationales
Andreas Galler
Chef Sektion Milchkontingentierung
Tel. +41/31/322'26'35