Umsetzung des Agrarabkommens mit der EU
Bern (ots)- Der Bundesrat hat heute die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung des Agrarabkommens genehmigt. Die neue Verordnung über den Käse ermöglicht innerhalb von fünf Jahren einen unbeschränkten gegenseitigen Marktzugang für den gesamten Käsehandel zwischen der Schweiz und der EU.
Die Schweiz hat im Juni 1999 die sieben sektoriellen Abkommen mit der EU unterzeichnet. Eines dieser Abkommen betrifft den Agrarsektor. Das Inkrafttreten dieser sieben Abkommen wird für das zweite Quartal 2002 erwartet. Das Agrarabkommen betrifft verschiedene Bereiche der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft, vor allem aber denjenigen des Käses:
Eine zeitlich befristete Verordnung für die Einfuhr und Ausfuhr von Käse regelt die Modalitäten des Käsehandels für die Übergangszeit von fünf Jahren. Nach dieser Frist besteht im Käsesektor gegenseitig unbeschränkter Marktzugang.
Die Freihandelsverordnung wurde vollständig überarbeitet, um alle tarifarischen und mengenmässigen Präferenzen gegenüber der EU (ausgenommen Käse) sowie die bereits geltenden Zollkonzessionen der EFTA-Konvention in einer einzigen Verordnung aufzuführen.
Die Agrareinfuhrverordnung regelt die Verteilung der Zollkontingente.
Für die Bereiche Früchte, Gemüse, Wein und Saatgut sind die Verordnungen angepasst worden, um die technischen Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU auszuräumen. Diese Harmonisierung gilt sofort nach dem Inkrafttreten des Agrarabkommens.
Im Veterinärbereich erleichtern die Verordnungsanpassungen die Kontrollen bei der Ein- und Ausfuhr von Tieren und Milchprodukten.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft
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Tel. +41 31 322 25 13
Bundesamt für Veterinärwesen
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Tel. +41 31 323 84 98
seco
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Tel. +41 31 324 08 07