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Bundesamt für Landwirtschaft

Maximale Importrente für Fleisch: 300 Millionen Franken pro Jahr

Bern (ots)

Bei Fleischimporten im Rahmen der Zollkontingente
kann unter dem jetzigen System mit Inlandleistung eine maximale Rente
in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken pro Jahr erreicht
werden. Wie diese Rente unter den verschiedenen Marktpartnern
aufgeteilt wird, ist nicht feststellbar. So lautet das Fazit eines
Berichts, den das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Auftrag der
Subkommission 7 der Finanzkommission des Nationalrats erstellt hat.
Das BLW schätzt die maximale Importrente für Fleisch auf 300
Millionen Franken pro Jahr (Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2001).
Dieses Maximum ergibt sich als Differenz zwischen dem Verkaufs- und
dem Einstandspreis des Importeurs/Grossisten für das importierte
Fleisch multipliziert mit der Fleischmenge.
Bei vollständigem Wettbewerb wird die Importrente an die
Konsumentenschaft und/oder an die Produzenten weiter gegeben. Wie
weit der Wettbewerb spielt und wer schlussendlich vom Unterschied
zwischen dem Verkaufs- und dem Einstandspreis des importierten
Fleisches profitiert (Konsumentschaft, Produzenten, Importeure,
Grossisten), kann nicht festgestellt werden. Aus diesem Grund wurde
nur ein Höchstbetrag (von 300 Millionen Franken) berechnet. Die
maximale Importrente wurde für «rotes» und «weisses» Fleisch
berechnet. Davon ausgenommen sind versteigerte Wurstwaren und
Fleischspezialitäten (z.B. Trockenfleisch, gekochter Schinken),
lebendes Schlachtvieh, Schlachtnebenprodukte, Importe im Rahmen des
Veredelungsverkehrs sowie Importe zum Ausserkontingentszollansatz.
Die Rente variiert in Abhängigkeit von Importmenge und Wechselkurs
des Schweizer Frankens.
Die maximale Importrente resultiert aus Fleischimporten von
Geflügel (41 %), Rind (36 %), Lamm (11 %), Schwein (5 %) und anderen
wie beispielsweise Pferde- und Ziegenfleisch (7 %). Der Bericht in
französischer Sprache ist online unter www.blw.admin.ch einsehbar.

Kontakt:

Eduard Hofer, Vizedirektor
Tel. +41 31 322 25 87
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