Maximale Importrente für Fleisch: 300 Millionen Franken pro Jahr
Bern (ots)
Bei Fleischimporten im Rahmen der Zollkontingente kann unter dem jetzigen System mit Inlandleistung eine maximale Rente in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken pro Jahr erreicht werden. Wie diese Rente unter den verschiedenen Marktpartnern aufgeteilt wird, ist nicht feststellbar. So lautet das Fazit eines Berichts, den das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Auftrag der Subkommission 7 der Finanzkommission des Nationalrats erstellt hat. Das BLW schätzt die maximale Importrente für Fleisch auf 300 Millionen Franken pro Jahr (Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2001). Dieses Maximum ergibt sich als Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einstandspreis des Importeurs/Grossisten für das importierte Fleisch multipliziert mit der Fleischmenge.
Bei vollständigem Wettbewerb wird die Importrente an die Konsumentenschaft und/oder an die Produzenten weiter gegeben. Wie weit der Wettbewerb spielt und wer schlussendlich vom Unterschied zwischen dem Verkaufs- und dem Einstandspreis des importierten Fleisches profitiert (Konsumentschaft, Produzenten, Importeure, Grossisten), kann nicht festgestellt werden. Aus diesem Grund wurde nur ein Höchstbetrag (von 300 Millionen Franken) berechnet. Die maximale Importrente wurde für «rotes» und «weisses» Fleisch berechnet. Davon ausgenommen sind versteigerte Wurstwaren und Fleischspezialitäten (z.B. Trockenfleisch, gekochter Schinken), lebendes Schlachtvieh, Schlachtnebenprodukte, Importe im Rahmen des Veredelungsverkehrs sowie Importe zum Ausserkontingentszollansatz. Die Rente variiert in Abhängigkeit von Importmenge und Wechselkurs des Schweizer Frankens.
Die maximale Importrente resultiert aus Fleischimporten von Geflügel (41 %), Rind (36 %), Lamm (11 %), Schwein (5 %) und anderen wie beispielsweise Pferde- und Ziegenfleisch (7 %). Der Bericht in französischer Sprache ist online unter www.blw.admin.ch einsehbar.
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Bundesamt für Landwirtschaft