Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: UVEK verkürzt Schonzeit für Wildschweine
Bern (ots)
In sechs Deutschschweizer Kantonen dürfen Wildschweine eineinhalb Monate länger als bisher gejagt werden. Das UVEK hat im Rahmen eines dreijährigen Versuchs der Verkürzung der Schonzeit zugestimmt. Dadurch sollen die grossen Wildschweinbestände reduziert und damit die stark angestiegenen Schäden in der Landwirtschaft vermindert werden. Neu dürfen Wildschweine ab 15. Juni bis Ende Februar geschossen werden.
In den letzten Jahren haben Wildschweine an landwirtschaftlichen Kulturen zunehmend Schäden angerichtet. Dies ist unter anderem die Folge der wachsenden und sich von Norden her ausbreitenden Wildschweinbestände. Besonders betroffen sind die Deutschschweizer Kantone nördlich der Autobahn A1. Damit die Bestände vermindert werden können, haben die Kantone Aargau, Basel-Land, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich den Antrag gestellt, die gemäss Jagdgesetz des Bundes geltende Schonzeit zu kürzen. Bislang durften die Wildschweine vom 1. Februar bis am 30. Juni nicht gejagt werden. Bundesrat Moritz Leuenberger hat nun im Rahmen eines dreijährigen Versuchs einer Verkürzung der Schonzeit auf die Zeit vom 1. März bis zum 15. Juni zugestimmt. In den betroffenen sechs Kantonen stehen demnach die Wildschweine eineinhalb Monate länger zum Abschuss frei.
Das Jagdgesetz sieht eine Verkürzung der Schonzeit unter folgenden Bedingungen vor: Die Kantone können die Jagdzeit mit vorheriger Zustimmung des Departementes für jagdbare Arten vorübergehend verlängern, um zu grosse Bestände zu vermindern oder die Artenvielfalt zu erhalten. Zudem sieht das Jagdgesetz auch Abschüsse innerhalb der Schonzeit vor: Wildschweine, die jünger als eineinhalb Jahre alt sind, dürfen bereits heute zur Verhütung von Schäden auch während der Schonzeit erlegt werden, sofern sie sich ausserhalb des Waldes befinden.
Bessere Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Jagd fördern Der vom UVEK bewilligte Versuch wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und der Jagd fördern. Um den Erfolg des Versuchs zu evaluieren, erfassen die Kantone die entsprechenden Abschussdaten, die Entwicklung der Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie die Aufwendungen für die Verhütung und Vergütung der Schäden.
Eine Verkürzung der Schonzeit allein wird allerdings die Probleme nicht lösen. Deshalb erarbeitet eine Arbeitsgruppe des BUWAL, in der die Kantone, Vertreter der Landwirtschaft, der Jagd und weiterer Interessengruppen mitwirken, bis Mitte 2003 eine "Praxishilfe Schwarzwild". Darin sollen Wege aufzeigt werden, wie die Wildschweinjagd besser organisiert werden kann und welche konkreten Massnahmen eine wirksame Schadensverhütung ermöglichen.
Bern, 27. Januar 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Hans-Jörg Blankenhorn, Eidg. Jagdinspektor BUWAL, Tel. 079 334 73 78 Reinhard Schnidrig, Bereich Wildtiere BUWAL, Tel. 031 323 03 07 / 079 352 61 87 René Urs Altermatt, Jagd- und Fischereiverwalter Kanton AG, Tel. 062 835 28 51 Max Straub, Fischerei- und Jagdverwalter Kanton ZH, Tel. 01 315 52 01