Luzerner Regierungsrat für einheitliche schweizerische Strafprozessordnung
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement seine Vernehmlassung zum Entwurf einer einheitlichen schweizerischen Strafprozessordnung zugestellt.
Der Regierungsrat misst der Vereinheitlichung der 26 kantonalen Strafprozessordnungen zu einer einzigen schweizerischen Strafprozessordnung absolute Priorität zu. Ziel des Strafprozesses ist die Erforschung der materiellen Wahrheit in Straffällen und die Ueberführung der Täterschaft. Eine einheitliche Strafprozessordnung erhöht gerade bei komplexen, kantonsüberschreitenden Fällen die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte.
Die Vorlage mit über 500 Gesetzesbestimmungen wurde von einer breit abgestützten Projektorganisation unter der Federführung des Sicherheitsdepartements insbesondere auch auf dieses Ziel hin geprüft. In dieser Projektorganisation waren die Kantonspolizei, die Amtsstatthalterämter, die Jugendanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft, die Amtsgerichte, das Kriminalgericht, das Obergericht sowie das Sicherheitsdepartement selber vertreten. Die kompetente und speditive Arbeit der Beteiligten ermöglichte, dass die gesetzte Vernehmlassungsfrist von sieben Monaten um 1 1/2 Monate unterschritten werden konnte.
In der Vernehmlassungsunterlage wurden vier Modelle für eine einheitliche Behördenorganisation zur Diskussion gestellt. Der Vernehmlassungsentwurf favorisiert das bisher in vier Kantonen bekannte Staatsanwaltschaftsmodell II. Nach diesem Modell führt allein die Staatsanwaltschaft die Untersuchung, erhebt die Anklage und vertritt diese vor den Gerichten.
Der Regierungsrat befürwortet dagegen das Untersuchungsrichtermodell II, welches zur Zeit in elf Kantonen, darunter auch im Kanton Luzern, praktiziert wird. Nach diesem Modell führt eine Untersuchungsrichterin oder ein Untersuchungsrichter die Strafuntersuchung, während die Staatsanwaltschaft die Anklage vor Gericht erhebt und diese dort vertritt.
Die im Vorentwurf angenommene Effizienzsteigerung nach dem Staatsanwaltschaftsmodell geht im Gerichtsverfahren mehr als verloren, weil die Arbeit auf die Gerichtsbehörden verlagert wird. Insbesondere müssen sämtliche wesentlichen Beweise wie Zeugeneinvernahmen, Opferbefragungen vor Gericht in Vollbesetzung wiederholt werden, was beim Untersuchungsrichtermodell nicht nötig ist.
Der Regierungsrat vertritt aber die Ansicht, dass die Diskussion um die Modellfrage auf keinen Fall die Einführung einer einheitlichen schweizerischen Strafprozessordnung verhindern darf. Es wird schlussendlich Sache der eidgenössischen Räte sein, sich für das eine oder das andere Modell zu entscheiden.
Kontakt:
Urs Geissbühler
Departementssekretär Sicherheitsdepartement
Tel. +41/41/228'59'13
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