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Landwirt Ott vor Obergericht - Staatsanwaltschaft appelliert gegen Freispruch des Amtsgerichtes Luzern-Land

Luzern (ots)

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
appelliert gegen das Amtsgerichtsurteil i. S. Peter Ott und fordert
eine Strafe für den Angeklagten.
Mit dem Urteil vom 3. Juli 2002 bestätigte das Amtsgericht
Luzern-Land, dass Peter Ott laut Gesetz nicht berechtigt ist,
Arbeiten am oder im Giessbach vorzunehmen. Trotzdem sprach das
Gericht den Angeklagten frei, weil es für die Vornahme von
"Korrektionen" ohne staatliche Ermächtigung keine konkrete
Strafbestimmung gebe.
Diese Auslegung des Gesetzes ist für Staatsanwalt Peter Bühlmann
nicht zutreffend. Mit ihrer Appellation hält die Staatsanwaltschaft
an der Anklage gegen Peter Ott fest. Die von Ott vorgenommenen
Bachverbauungsarbeiten sind "Bauten und Anlagen" im Sinne des
Wasserbaugesetzes und unterliegen einer Bewilligungspflicht. Peter
Ott arbeitete ohne Bewilligung und verstiess somit gegen die
Strafbestimmungen des Wasserbaugesetzes. Staatsanwalt Bühlmann
fordert zusätzlich die Ueberprüfung des Sachverhaltes unter weiteren
strafrechtlichen Gesichtspunkten. Das Verhalten von Peter Ott ist in
mehreren Punkten illegal und mit einer Strafe zu ahnden.
Die Appellation erfolgt auch aus Gründen der Rechtssicherheit.
Würde die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern den Freispruch auf
sich beruhen lassen, so entstünde in der Oeffentlichkeit der
Eindruck, dass jedermann ungeahndet an öffentlichen Gewässern
herumbaggern und Verbauungen machen dürfe. Dem ist nicht so. Wer die
entsprechenden Vorschriften missachtet, muss gemäss Gesetz mit einem
Strafverfahren und einer Bestrafung rechnen.
Die Appellation wurde am 06. September 2002 beim Obergericht des
Kantons Luzern eingelegt.

Kontakt:

lic. iur. Peter Bühlmann (erreichbar bis 15.45Uhr)

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