Eine unendliche Geschichte hat ein Ende: Der Bund hat das Giessbach-Projekt bewilligt
Luzern (ots)
Die Arbeiten für die Sanierung des Giessbachs in der Gemeinde Schwarzenberg können ausgeschrieben werden. Das Bundesamt für Wasser und Geologie hat dem Projekt zugestimmt und einen Bundesbeitrag von 39 Prozent an die Kosten von insgesamt Fr. 435'000.- zugesichert. 36 Prozent der Kosten wird der Kanton und 25 Prozent die Gemeinde Schwarzenberg übernehmen. Mit dem Abschluss der Bauarbeiten wird im Frühsommer 2004 gerechnet.
Bauer Ott hat das Falsche gemacht
Die von Bauer Peter Ott in den letzten Jahren vorgenommenen "Verbauungen" gefährden die rechte Talseite des Giessbachs. Durch das Abgraben des Böschungsfusses und das Entfernen von Steinen wird der Hang instabil. Auf der Seite, auf welcher solche Eingriffe vorgenommen wurden, befindet sich die Hochwaldstrasse, die zum Stäffeli führt. Ein Abrutschen dieser Güterstrasse infolge von Erosion und Hangrutschen kann nicht ausgeschlossen werden.
Die "Baumsperren", die Bauer Peter Ott am Bach errichtete, könnten einem Hochwasser kaum standhalten. Sie sind nicht stabil genug und würden zudem unterspült.
Arbeiten sind illegal
Die im Giessbach von Peter Ott ausgeführten Arbeiten sind illegal. Sie verstossen gegen das Wasserbaugesetz, das Forstgesetz und gegen das Gewässerschutzgesetz. Sie wurden ausserdem alle auf Grundstücken vorgenommen, die nicht im Besitz von Peter Ott sind.
Im Sommer 2003 hat Ott seine Eingriffe flussabwärts auf das Gebiet Langerlenbrücke, das ihm ebenfalls nicht gehört, ausgeweitet. Bislang noch mit Ufergebüsch bestockte Böschungen wurden durch eine neue Baggerpiste zerstört und aufgewühlt. Die grösseren Steine im Bereich der Unter Langerlenbrücke wurden für die "Sohlensicherung" verschoben. Durch diese Veränderungen sind jetzt bei Hochwasser die Brückenwiderlager bedroht.
Das Projekt des Kantons
Das Wasserbauprojekt des Kantons sieht am Giessbach den Einbau von Rundholzkästen und Steinblöcken im Uferfussbereich vor. Sie werden zusammen mit Buschlagen und Steckhölzern die Ufer sichern. Damit der Bach bei Hochwasser möglichst breit abfliessen und sich die Bachsohle nicht mehr wesentlich vertiefen kann, werden stark vorstehende Steinblöcke und loses Rundholz aus dem Abflussprofil entfernt.
Das Bachtobel soll durch einen Maschinenweg von der Hochwaldstrasse her zugänglich gemacht werden. Diese Schotterpiste wird künftig als Walderschliessung und als Zufahrt für Unterhaltsarbeiten am Bach dienen. Verschiedene Arbeiten, die Peter Ott ohne Bewilligung und auf fremdem Boden ausgeführt hat (u. a. die Baupiste zum Giessbach), werden vom Kanton rückgebaut.
Ende auch der juristischen Auseinandersetzungen?
Im Fall von Peter Ott sind zwei Verfahrensarten zu unterscheiden: Im Verwaltungsverfahren dreht sich alles um das Wasserbauprojekt des Kantons Luzern. Die "wasserbaulichen Massnahmen" von Peter Ott wurden von den Gerichten überprüft und einhellig weder als recht- noch als zweckmässig befunden. Daneben haben die Behörden im Strafverfahren aber auch zu klären, ob Peter Ott für seine Tätigkeiten im und am Giessbach strafrechtlich zu belangen ist.
Verwaltungsverfahren
Wasserbau dient zur Hauptsache dem Hochwasserschutz und ist im Wasserbaugesetz geregelt. Der Wasserbau an öffentlichen Gewässern ist laut diesem Gesetz dem Kanton vorbehalten. In Ausnahmefällen kann der Kanton diese Befugnis Gemeinden oder Interessierten bzw. Wuhrgenossenschaften übertragen. Bei Peter Ott fehlt eine solche Delegation. Wenn er also von sich aus am Giessbach, einem öffentlichen Gewässer, tätig wird, verstösst er gegen das Gesetz.
Auch seine Argumentation, er müsse dies tun, um das Abrutschen seines Landes zu verhindern, ändert daran nichts. Umso weniger, als der Kanton selber dagegen etwas unternehmen will und ein entsprechendes Projekt verfolgt. Genau dieses Projekt aber wird durch Peter Ott seit Jahren blockiert.
Die Chronologie des Verwaltungsverfahrens:
Regierungsratsentscheid Nr. 645 vom 15. Mai 2001: Genehmigung des Wasserbauprojekts und Abweisung der Einsprache von Peter Ott. Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 25. November 2002: Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von Peter Ott wird abgewiesen. Entscheid des Bundesgerichts vom 6. August 2003: Die staatsrechtliche Beschwerde von Peter Ott wird abgewiesen (diesbezüglich ist derzeit ein Revisionsgesuch beim Bundesgericht hängig).
Strafverfahren
Peter Ott wurde schon sechsmal wegen Verstössen im Zusammenhang mit seiner illegalen Bachverbauungstätigkeit verurteilt. Eine weitere, am 24. März 2003 wegen analoger Tathandlungen (begangen im Sommer 2001) erfolgte Verurteilung ist mit staatsrechtlicher Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen worden Das oberste Gericht wird demnächst entscheiden. Ein Untersuchungsverfahren betreffend Tathandlungen, die ab September 2002 verübt wurden, ist gegenwärtig beim Amtsatthalteramt Luzern hängig. Am 13. Mai 2003 wurde von Seiten des Verkehrs- und Tiefbauamtes des Kantons Luzern erneut Strafanzeige gegen Peter Ott eingereicht, wiederum wegen illegaler Bachverbaungsarbeiten.
Kontakt:
Zum Projekt:
Ernst Deubelbeiss
Verkehrs- und Tiefbauamt
Tel. +41/41/318'11'21
Zum Verfahren:
Staatskanzlei Luzern
Tel. +41/41/228'60'00