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Neues Statistikgesetz geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat das
Finanzdepartement ermächtigt, den Entwurf für ein neues
Statistikgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Bis 30. Juni 2004
sind Gemeinden, Parteien und interessierte Organisationen
(Pensionskasse, Gebäudeversicherung, Kantonalbank usw.) aufgefordert,
zum neuen Gesetz Stellung zu nehmen.
Die Statistik ist heute zunehmend eine eigenständige
Staatsaufgabe. Nebst der Unterstützung der Staatsführung muss sie
auch die Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit decken. Sie dient
damit der Meinungsbildung im demokratischen Prozess.
Der erweiterte Aufgabenkreis setzt eine gesetzliche Grundlage
voraus.
Der Bund hat 1993 ein Bundesstatistikgesetz erlassen. Die Kantone
sind gehalten, auf der Basis dieses Gesetzes ihre Statistikbelange zu
regeln. Mit dem neuen Statistikgesetz leistet der Kanton Luzern daher
einen Beitrag zur Harmonisierung der Statistik in der Schweiz. Damit
kann sichergestellt werden, dass einmal erhobene Daten weiter
verwendet und auch miteinander verglichen werden können.
Das neue Luzerner Statistikgesetz sorgt dafür, dass
Doppelerhebungen vermieden und Direkterhebungen auf das notwendige
Minimum beschränkt werden. Das wird Privatpersonen und Unternehmen
entlasten. Es sorgt für eine einheitliche Publikation von
statistischen Informationen von allgemeinem Interesse und schafft mit
der zentralen - fachlich und organisatorisch unabhängigen -
Statistikstelle einen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang
mit der öffentlichen Statistik.
Das Statistikgesetz ist ein knappes und übersichtliches
Rahmengesetz, das verbindliche Grundsätze und organisatorische
Regelungen formuliert, beispielsweise
  • die Pflicht, die für die Planung, Durchführung und Überprüfung der staatlichen Aufgaben nötigen Statistiken zu erstellen;
  • die Pflicht, die Ergebnisse der kantonalen Statistik zu veröffentlichen und den Zugang zur verfügbaren statistischen Information zu garantieren;
  • die Pflicht, den Gemeinden, der Wirtschaft und der Wissenschaft Daten aus der kantonalen Statistik für eigene Statistikzwecke
zur Verfügung zu stellen;
- die Sicherstellung des Datenschutzes in allen Phasen der
     statistischen Tätigkeit.
Im Vollzug ermöglicht das Statistikgesetz eine Entwicklung hin zu
einer interkantonalen oder regionalen Statistikstelle, die auch
organisatorische verselbständigt werden könnte.
Zur Planung und Steuerung sowie zur Qualitätssicherung der
öffentlichen Statistik werden zwei wichtige Instrumente gesetzlich
verankert: Zum einen erarbeitet die zentrale Statistikstelle für jede
Legislaturperiode ein Mehrjahresprogramm, das vom Regierungsrat zu
genehmigen ist. Es gibt Auskunft über die geplanten Erhebungen und
die Kosten. Damit werden Inhalt und Aufwand der kantonalen
öffentlichen Statistik politisch steuerbar. Zum andern soll eine
externe Fachstelle die statistischen Tätigkeiten der zentralen
Statistikstelle auf Anordnung des Regierungsrates periodisch
überprüfen. Dies soll Vertrauen in die Qualität der erhobenen Daten
und der Auswertungen schaffen. Das ist besonders dann von Bedeutung,
wenn aufgrund statistischer Kennzahlen grosse Finanzströme ausgelöst
werden, wie zum Beispiel beim Finanzausgleich.
Das neue Rahmengesetz ersetzt das bisherige Spezialgesetz über die
Bevölkerungsstatistik. Künftig wird der Regierungsrat statistische
Erhebungen auf Verordnungsstufe anordnen.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich auch im Internet
unter www.lustat.ch.

Kontakt:

Gian Antonio Paravicini Bagliani
Vorsteher Amt für Statistik
Tel. +41/41/228'56'33

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