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Grossratskommission stimmt Informatikgesetz mit Änderungen zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen
Rates stimmt dem Entwurf eines Informatikgesetzes in erster Beratung
grossmehrheitlich zu. Mit dem Gesetz soll für verschiedene Aspekte
der Informatik in der kantonalen Verwaltung und in den Gemeinden eine
zeitgemässe Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die SPK hat die
Vorlage unter dem Vorsitz von Walter Häcki (SVP, Luzern) an mehreren
Sitzungen eingehend behandelt und verabschiedet.
Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, wonach
eine Effizienzsteigerung der Verwaltungstätigkeit insbesondere über
eine vermehrte Vernetzung möglich ist. Dabei ist dem Schutz der
Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Personendaten und der
Sicherheit grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Schliesslich sieht man
mehrheitlich die Notwendigkeit, dass Informatikdienstleistungen auch
an Externe ausgelagert werden können. Die Vorlage bringt eine
zweckmässige Lösung, all diese Aspekte in einer gesetzlichen
Grundlage aufzuarbeiten.
In Übereinstimmung mit dem Regierungsrat hat die Kommission
beschlossen, dass die Gemeinden vom Teil Informatiksicherheit
ausgenommen werden, da sie dafür selbst verantwortlich sind. Dort, wo
die Gemeinden Informatikmittel des Kantons verwenden, sollen die
Sicherheitsvorschriften des Kantons entgegen der Botschaft nicht
einheitlich für die Gemeinden gelten. Die nötigen Standards sollen
wie bisher individuell in die entsprechenden Vereinbarungen zwischen
Kanton und Gemeinden integriert werden.
Mit dem Informatikgesetz wird die gesetzliche Grundlage für
zentrale Datenbanken mit Personendaten geschaffen. Sind besonders
schützenswerte Personendaten betroffen, ist aber noch die Verankerung
in einem Spezialgesetz erforderlich. Die Kommission begrüsst zwar,
dass der Regierungsrat in einem solchen Fall für eine Dauer von
jeweils maximal fünf Jahren Pilotprojekte bewilligen kann. Da diese
aber sehr heikle Bereiche umfassen können, verlangt die Kommission,
dass dem Regierungsrat von Seiten der Projektorgane jedes Jahr
Bericht erstattet und die Notwendigkeit der Weiterführung des
Projekts dargelegt wird. Aus ähnlichen Überlegungen heraus wird
ausdrücklich festgehalten, dass nicht mehr benötigte Daten umgehend
zu löschen sind. Vor der Betriebsaufnahme der Datenwarenhäuser hat
zudem eine Publikation zu erfolgen. Die Kommission legt Wert darauf,
dass in diesem Bereich absolute Transparenz gewährleistet wird.
Damit den Datenschutzanliegen bereits bei der Beschaffung von
Informatikmitteln für zentrale Datenbanken Rechnung getragen wird,
schlägt die Kommission zudem vor, dass den Datenschutzbeauftragten
vor dem Beschaffungsentscheid eine Gelegenheit zur Stellungnahme
eingeräumt wird.
Es ist unbestritten, dass bei der Auslagerung von
Informatikdienstleistungen an externe Dritte mit Bedacht vorzugehen
ist. Vereinbarungen haben deshalb zwingend den Aspekt der
Rückübernahme und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu enthalten.
Ein sehr sensibler Bereich ist zudem die Überwachung der Benutzung
von Informatikmitteln am Arbeitsplatz. Hier gilt es strikt zwischen
der technischen Sicherheit und Funktionsfähigkeit einerseits und dem
Missbrauch andererseits zu unterscheiden. Dementsprechend will die
Kommission bei Ersterem lediglich personenbezogene Auswertungen
zulassen, welche sich nicht auf den Inhalt von E-Mails und
Internetzugriffen beziehen. Besteht allerdings der Verdacht auf
Missbrauch, so sind auch inhaltliche Überprüfungen zulässig. In
diesem Fall muss die Anwenderin oder der Anwender vorgängig
informiert werden.
Die Vorlagen werden an der Januarsession des Grossen Rates in 1.
Beratung behandelt.

Kontakt:

Kommissionspräsident Walter Häcki
Tel +41/79/340'20'06

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