Kantonales Laboratorium wird Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
Luzern (ots)
Mit Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes ändert der Name des Kantonalen Laboratoriums. Neu nennt sich diese Dienststelle des Gesundheits- und Sozialdepartementes ab 1. Januar 2006 kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz. Diese Bezeichnung soll die eigentlichen Aufgaben der Dienststelle, von denen das Labor lediglich einen Teil darstellt, mehr betonen.
Die ausschliessliche Betonung des Laboratoriums in der bisherigen Bezeichnung entspricht nicht mehr der Bedeutung und dem gesamten Aufgabenbereich dieser Dienststelle. Mit dem neuen Gesundheitsgesetz wurde deshalb in Anlehnung an nationale und internationale Gepflogenheiten der Begriff Verbraucherschutz als Umschreibung anderer, dem Schutz der Konsumentenschaft dienenden Aufgaben, neben jenen der Lebensmittelkontrolle gestellt. Die Dienststelle heisst somit ab dem 1. Januar 2006 kantonales Amt für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (KALV).
Das erste eidgenössische Lebensmittelgesetz von 1905 bestimmte, dass "jeder Kanton für die chemische, physikalische und bakteriologische Untersuchung von Lebensmitteln und Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen eine Untersuchungsanstalt (kantonales Laboratorium) einzurichten und zu unterhalten" habe. Diese wird vom Kantonschemiker geleitet. Daneben mussten noch andere Behörden wie etwa die Lebensmittelinspektoren oder die örtlichen Gesundheitsbehörden bestimmt werden.
Dank der Koordinierungsarbeiten des Verbandes der Kantonschemiker (VKCS) ergab sich mit der Zeit, dass die Lebensmittelinspektoren in die kantonalen Laboratorien integriert und dem Kantonschemiker unterstellt wurden. Dieser verfügte somit über die beiden Instrumente Untersuchung und Inspektion, die für die Durchführung der Lebensmittelkontrolle erforderlich sind.
Schon früh übertrugen die Kantone ihren Laboratorien neben der eigentlichen Hauptaufgabe der Lebensmittelkontrolle auch andere Aufgaben wie die Bäderkontrolle, Untersuchungen im Gewässerschutzbereich, Vollzug der Giftgesetzgebung und weitere. Dies ist auch heute noch von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Im Kanton Luzern sind es Untersuchungen im Gewässerschutzbereich, Untersuchungen im Auftrag der Amtsstatthalterämter (z.B. Rauschgift) und die Überwachung der Wasserqualität in künstlichen Schwimmbecken.
Mit dem neuen eidgenössischen Lebensmittelgesetz von 1995 wurde die bewährte Struktur der Kontrollorganisation nicht geändert, deren Organisation jedoch klar geregelt. Zudem brachte die Einführung der Selbstkontrolle der Betriebe eine Änderung der Aufgaben der Vollzugsbehörden mit sich. Die Lebensmittelinspektion erhielt mit der Überwachung der Selbstkontrolle einen höheren Stellenwert gegenüber der Untersuchung von Proben. Letztere ist zwar immer noch wichtig, stellt jedoch vermehrt ein ergänzendes Instrument zur Absicherung der Inspektionsbefunde dar.
Kontakt:
Daniel Wicki, Gesundheits- und Sozialdepartement,
Tel. +41/41/228'60'80
Anton Tuor
Kantonschemiker
Tel. +41/41/248'84'03