Der Kanton setzt Zeichen an die Adresse der Gemeinden
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat im Dezember 2005 die Steuergesetzrevision 2008 in Vernehmlassung geschickt. Von ihr sind die Gemeinden stark betroffen. An einer Veranstaltung in Emmen hat das Finanzdepartement die Gemeinden ausführlich informiert.
"Die Steuergesetzrevision 2008 ist nötig, weil sich der Kanton vor allem bei der Einkommens- und Vermögenssteuer in einer ungünstigen Lage befindet", sagte der Chef der Steuerverwaltung, Marcel Schwerzmann. Bei der Vermögenssteuer befinde sich der Kanton Luzern teilweise an zweitletzter Stelle. Folge sei die Abwanderung von guten Steuerzahlenden.
Nach der Steuerstrategie des Kantons soll dieser Entwicklung Abhilfe geschaffen werden: und zwar mit der Steuergesetzrevision 2008. Vorgesehen ist eine Entlastung bei der Einkommensbesteuerung auf das Jahr 2008; ein Jahr später soll die Vermögenssteuer halbiert werden. Im Jahr 2010 schliesslich ist vorgesehen, die Unternehmenssteuer anzupassen.
Betroffene Gemeinden
Die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2008 betreffen die Gemeinden sehr direkt; sie werden rund Fr. 110 Mio. der insgesamt Fr. 200 Mio. Ausfälle zu tragen haben. Bei einem Steuerertrag aller Gemeinden von etwas mehr als 1 Milliarde Franken, macht das - nach drei Jahren - rund 10 Prozent ihrer Steuererträge aus.
Nach Aussagen von Regierungsrat Daniel Bühlmann ist das für die Mehrheit der Gemeinden tragbar. Einzelne (Finanzausgleichs-)Gemeinden befänden sich jedoch bereits heute am finanziellen Limit; für sie ist eine Lösung innerhalb des kantonalen Finanzausgleichs ab 2008 vorgesehen.
Zudem werden die Steuergesetzesänderungen - wie von Anfang an versprochen - in die Finanzreform 08 (Umsetzung der NFA auf Kantonsebene) einbezogen. Zwar sind die definitiven Ergebnisse der Finanzreform 08 erst im Sommer 2006 zu erwarten, Finanzverwalter Kurt Stalder zeigte sich an der Veranstaltung in Emmen jedoch optimistisch, dass ein gute Lösung für alle Betroffenen gefunden werden kann.
Kanton macht Zugeständnisse
Zwei weitere Zeichen des Entgegenkommens setzt der Kanton an die Adresse der Gemeinden. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Finanzreform 08 für die Gemeinden und den Kanton haushaltsneutral umgesetzt wird. Neu ist die Regierung laut Bühlmann bereit, davon abzuweichen und 20 Mio. Franken jährlich zugunsten der Gemeinden abzutreten. Zudem sollen die Mittel im Sonderfonds nach Finanzausgleichsgesetz von 42 Mio. Franken, die 2008 verbraucht sind, wieder aufgestockt werden. "Die Regierung wünscht, dass der laufende Prozess der Strukturreform weitergeführt werden kann", so Bühlmann.
VLG reagiert positiv
Positiv gewürdigt werden die Massnahmen des Kantons im Zusammenhang mit der Steuergesetzrevision 2008 von der Führung des Vereins Luzerner Gemeinden (VLG). In wichtigen Bereichen würden spürbare Entlastungen vorgenommen (Familien, mittlere Einkommen, Vermögenssteuer usw.), was den Kanton attraktiver mache. VLG-Präsident Ruedi Amrein war aber der Ansicht, dass der Kanton den Gemeinden mit weiteren 10 Mio. Franken entgegenkommen sollte. Zudem forderte er eine finanzielle Gesamtschau, in die die Finanzreform 08, die NFA und der Finanzausgleich einbezogen werden müssten.
Kontakt Kurt Stalder, Finanzverwalter Kanton Luzern Tel.: +41/41/228'55'43 E-Mail: kurt. stalder@lu.ch