Eidg. Abstimmung - Ja zu einheitlichen Familienzulagen
Luzern (ots)
Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Luzern begrüsst die Verbesserungen, die das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen insbesondere Alleinerziehenden und Teilzeiterwerbstätigen bringt. Für beinahe 300'000 Kinder in der Schweiz wird keine oder nur eine unvollständige Kinderzulage ausgerichtet, da ihre Eltern nicht oder teilzeitlich erwerbstätig sind. Das neue Zulagengesetz garantiert unabhängig vom Arbeitspensum volle Kinderzulagen für alle Arbeitnehmenden. Es schafft eine deutliche Erleichterung für die grosse Zahl alleinerziehender Eltern. Gerade sie sind in hohem Masse armutsgefährdet. Das zeigte der Mitte Jahr vom Kanton Luzern veröffentlichte Bericht über "Die soziale Lage der Luzerner Bevölkerung". Das neue Familienzulagengesetz leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es bevorzugt keine bestimmte Form der Fam ilie. Es benachteiligt Teilzeitarbeitende nicht mehr und ermöglicht die Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zwischen Frau und Mann. Deshalb empfiehlt die Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann ein Ja zum Bundesgesetz über die Familienzulagen am 26. November.
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Carmen Jud
Präsidentin der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
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