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Migros: Der neue Landes-Gesamtarbeitsvertrag der Migros für die Jahre 2007-2010 ist verabschiedet

Zürich (ots)

Die Migros und ihre Sozial- und Vertragspartner
haben am 21. August 2006 den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag 
(L-GAV) für die Jahre 2007 bis 2010 unterzeichnet. Nachdem bereits 
auf den 1. Juli 2005 der Mutterschaftsurlaub generell auf 16 bis 18 
Wochen bei vollem Lohn erweitert wurde, setzt der neue L-GAV mit dem 
Vaterschaftsurlaub von insgesamt 4 Wochen, einer vollständigen 
Arbeitsplatzgarantie beim Schwangerschaftsurlaub und einem Anspruch 
auf Wiedereinstellung zu gleichen Bedingungen für Mütter und Väter 
nach der Familienphase weitere wichtige Akzente für die bessere 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Patchwork-Familien und 
gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden im neuen L-GAV den 
traditionellen Familien- und Lebensformen gleichgestellt. Mit einer 
neu konzipierten Krankentaggeldversicherung wird allen 
Mitarbeitenden inskünftig unabhängig vom Dienstalter ab dem 1. 
Arbeitstag während 730 Tagen durchgehend der volle Lohn garantiert, 
wovon vor allem Frauen mit Kindern und Wiedereinsteigerinnen 
profitieren werden. Neu sagt der L-GAV zudem ausdrücklich, was die 
Mitarbeitenden bei betrieblichen Umstrukturierungen erwarten dürfen: 
Eine ausgebaute Sozialplanung und ein aktives Mobilitätsmanagement 
für eine neue berufliche Perspektive.
Die Migros hat seit 1983 einen L-GAV, der seither alle 4 Jahre im 
Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migros nahtlos 
erneuert, ausgebaut und weiterentwickelt wurde. Er gilt heute als 
einer der besten Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz. Er ist das 
Ergebnis einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit, die die 
Migros mit dem Kaufmännischen Verband der Schweiz (KV Schweiz), dem 
Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) und der Landeskommission 
der Migros-Gruppe als Sozial- und Vertragspartner der ersten Stunde 
seit 23 Jahren verbindet.
Der neue L-GAV 2007-2010 baut in jeder Hinsicht auf dem L-GAV 
2003-2006 auf, den er am 1. Januar 2007 ablösen wird. Erste 
Meilensteine für den L-GAV 2007-2010 wurden bereits mit dem Ausbau 
des geltenden L-GAV auf den 1. Juli 2005 gesetzt: Der 
Mutterschaftsurlaub wurde generell auf 16 bis 18 Wochen bei vollem 
Lohn erweitert und Mitarbeitenden mit Kindern, die Militär-, Schutz- 
oder Zivildienst leisten müssen, für die gesamte Dienstzeit 100 % 
des Lohnes garantiert. Auf den 1. Januar 2006 wurde zudem der 
Mindestlohn für zwanzigjährige Vollzeitbeschäftigte ohne 
Berufsausbildung je nach Region auf bis zu Fr. 3'500.- erhöht.
Mit dem Verhandlungsergebnis zum L-GAV 2007-2010 werden weitere 
wichtige Akzente gesetzt. Im Interesse der besseren Vereinbarkeit 
von Beruf und Familie und der tatsächlichen Gleichstellung von Mann 
und Frau wird nicht nur der Schutz der schwangeren Frauen am 
Arbeitsplatz verstärkt und die Arbeitsplatzgarantie bei 
Schwangerschaftsurlaub auf die gesamte Dauer der Schwangerschaft 
erweitert, sondern es wird auch ein Vaterschaftsurlaub von insgesamt 
4 Wochen während des ersten Lebensjahres des Kindes eingeführt. 
Davon werden 2 Wochen vom Unternehmen bezahlt, 2 Wochen kann der 
Vater als unbezahlten Urlaub beanspruchen. Zudem erhalten Frauen 
oder Männer, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung des 
Neugeborenen aufgegeben haben, einen klar definierten Anspruch auf 
Wiedereinstellung zu den gleichen Bedingungen für eine Familienphase 
von 12 Monaten.
Mit dem L-GAV 2007-2010 wird auch der Entwicklung neuer Familien- 
und Lebensformen Rechnung getragen. Der sozialen Realität folgend, 
die jenseits vom Bild der traditionellen Familie von einer Zunahme 
von Patchwork-Familien geprägt ist, werden Stief- und Pflegeeltern 
den leiblichen Eltern gleichgestellt, insbesondere bei den 
Ansprüchen auf bezahlten Urlaub. Diese und weitere Ansprüche stehen 
neu auch gleichgeschlechtlichen Partnern zu, die dadurch eine 
Gleichbehandlung mit Ehe- oder Konkubinatspartnern erfahren.
Der L-GAV 2007-2010 bringt auch eine neu konzipierte, paritätisch 
finanzierte Krankentaggeldversicherung, die allen Mitarbeitenden 
unabhängig vom Dienstalter ab dem 1. Arbeitstag während 730 Tagen 
durchgehend den vollen Lohn garantiert. Damit werden die 
Mitarbeitenden bei Krankheit vollständig vor Einkommensausfällen 
geschützt und optimale Bedingungen dafür geschaffen, dass auch bei 
längeren Erkrankungen über das Case-Management eine Reintregation am 
Arbeitsplatz erreicht werden kann. Weil das Dienstalter für die 
Dauer und Höhe der Leistungen keine Rolle mehr spielt, werden 
Mitarbeitende mit Erwerbsunterbrüchen besser gestellt. Davon werden 
vor allem Frauen mit Kindern und Wiedereinsteigerinnen profitieren.
Der neue L-GAV 2007-2010 hält am Prinzip „Eine Migros – ein L-GAV 
für alle Mitarbeitenden“ fest, was nicht ganz selbstverständlich 
ist. Denn der L-GAV, ursprünglich primär für den Verkauf gedacht, 
gilt heute für fast 50 Unternehmen, die in über 25 verschiedenen 
Branchen tätig sind. Die Migros ist seit 1983 nicht nur gross, 
sondern auch vielschichtig geworden. Ausserhalb der Migros werden 
Gesamtarbeitsverträge in der Regel pro Branche (Branchenvertrag) 
oder pro Unternehmen (Firmenvertrag) abgeschlossen. Insofern ersetzt 
der L-GAV, der alle Branchen und Unternehmen mit einer einheitlichen 
Regelung abdeckt, mindestens 25 Gesamtarbeitsverträge.
Da jedoch auch der L-GAV 2007-2010 nicht ganz von den 
Unterschieden abstrahieren kann, die zwischen all den unterstellten 
Migros-Unternehmen bestehen, übernimmt er die bereits im L-GAV 2003-
2006 enthaltene Regelung, wonach die Normalarbeitszeit je nach 
Branche oder Unternehmen zwischen 39 und 43 Stunden liegen kann. Das 
allerdings ist weder einseitig noch beliebig möglich. Es muss mit 
den Sozial- und Vertragspartnern besonders vereinbart werden und 
dazu dienen, Wettbewerbsnachteile auszugleichen, die 
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und damit eine nachhaltige 
Beschäftigungsentwicklung zu sichern. Solche Wettbewerbsnachteile 
sind leider eine Realität, weil bei den Konkurrenten der 
verschiedenen Migros-Unternehmen oft viel länger oder / und zu viel 
tieferen Löhnen oder Arbeitsbedingungen gearbeitet wird. Häufig 
haben die Konkurrenten keine Gesamtarbeitsverträge oder haben in 
ihren Gesamtarbeitsverträgen mit ihren Gewerkschaften 
Arbeitsbedingungen vereinbart, die weit unter denjenigen des Migros- 
L-GAV liegen.
Zu den Errungenschaften des neuen L-GAV gehört auch, dass sich 
die Migros zusammen mit ihren Sozial- und Vertragspartnern im neuen 
L-GAV ausdrücklich zu einer Verpflichtung und Verantwortung bei 
betrieblichen Umstrukturierungen bekennt, die neben einer 
ausgebauten Sozialplanung ein aktives Mobilitätsmanagement 
beinhaltet, das darauf gerichtet ist, den Mitarbeitenden neue 
berufliche Perspektiven und Chancen an einer anderen Stelle zu 
verschaffen. Was bisher schon in der Sozialplanpraxis der Migros 
galt und erfolgreich war, wird damit im L-GAV zum Programm gemacht.
Der L-GAV 2007-2010 bleibt auch in Zukunft über mehrere sozial- 
und vertragspartnerschaftliche Ebenen (KV Schweiz, MPV, 
Landeskommission, betriebliche Sozialpartner) und Instrumente 
(Unternehmensmitbestimmung) breit abgestützt.
Fakten:
* Die Migros ist die grösste private Arbeitgeberin in der 
Schweiz. Im Jahr 2005 hat sie in rund 50 Unternehmen, die in 25 
verschiedenen Branchen tätig sind, sind, 81'049 Personen beschäftigt.
 * Im schweizerischen Detailhandel gibt es nur 3 ausgebaute 
Gesamtarbeitsverträge, nämlich zwei Gesamtarbeitsverträge bei der 
Migros - den L-GAV und den GAV der Globus-Gruppe - und einen bei 
Coop.250'000 Beschäftigte (71 %) in über 50'000 Verkaufsstellen des 
Detailhandels haben keinen Gesamtarbeitsvertrag.
* Die Migros hat eine Gesamtlohnsumme von über 4.5 Milliarden 
Franken. Davon entfallen bereits heute allein 500 Millionen Franken 
auf die zusätzlichen Leistungen des L-GAV.
 * Die Migros hat seit 1999 ihre Lohnsumme um über 10 % und seit 
1995 um rund 18 % erhöht. 73 % ihrer Wertschöpfung wendet sie für 
die Mitarbeitenden auf. 
* Im Jahr 2005 hat sie bei einem Gesamtumsatz von 20.39 Mia. Franken 
einen Gruppengewinn von 699 Mio. Franken erzielt. Davon entfallen 
237 Mio. Franken auf die Migrosbank. Der verbleibende Gewinn von 
rund 450 Mio. Franken entspricht 2 % ihres Gesamtumsatzes.
Zürich, 23. August 2006
Weitere Informationen:
* Corporate Communications MGB: Monica Glisenti, Tel. 044 277 20 64  
od. 079 218 91 59
* Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz): Barbara Gisi, Tel. 
044 283 45 76
od. 079 775 66 10 / Benedikt Gschwind, Tel. 044 810 13 26 od. 079 
659 16 79
* Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV): Arthur Rossetti, Tel. 
044 311 64 06 
od. 079 623 01 44
* Landeskommission Migros-Gruppe (Lako): Harold Sacher, Tel. 079 315 
41 60
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