Vergünstigungen für Tixifahrten
Luzern (ots)
Eine vom Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement eingesetzte Arbeitsgruppe hat ein Modell entwickelt, mit dem Menschen mit einschneidender Mobilitätsbehinderung einzelne Fahrten mit dem Rollstuhltaxi (Tixi) oder mit Taxis vergünstigt erhalten.
Der Behindertenfahrdienst wird im Kanton Luzern gegenwärtig durch private Anbieter sichergestellt, von denen die meisten gemeinnützig und vereinzelte gewinnorientiert tätig sind. Die gemeinnützigen Angebote finanzieren sich durch Fahrerträge, Mitgliederbeiträge und Spenden. Daneben wird auch viel ehrenamtliche Arbeit geleistet.
Gutscheinmodell nach Berner Vorbild
Das von der Projektgruppe vorgeschlagene Modell für den Behindertenfahrdienst im Kanton Luzern (Luzerner Modell) orientiert sich an jenem des Kantons Bern, das seit Jahren erfolgreich angewendet wird. Es ist ein Gutscheinmodell und hat vier Partner: Staat respektive Verkehrsverbund Luzern - zentrale Anlaufstelle - Benutzerinnen und Benutzer - Anbieter. Der Staat erteilt einer zentralen Anlaufstelle den Auftrag, mit Fahrtenanbietern Vereinbarungen über Leistungen und deren Abgeltung zu treffen sowie über die Teilnahmeberechtigung von Benutzerinnen und Benutzern zu befinden.
Bezugsberechtigt für Gutscheine sind chronisch gehbehinderte, sehbehinderte, geistig behinderte und psychisch kranke Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern, die in der Regel älter als 16 Jahre sind und infolge ihrer Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus, S-Bahn usw. nicht benützen können. Sie sollen Gutscheine erhalten, mit denen sie bei den akkreditierten Anbietern vergünstigte Fahrten bestellen können.
Spezielle Anforderungen an Anbieter
Für die Anbieter gelten spezielle Anforderungen: Sie müssen ihr Personal im Fahrdienst wie auch in der Fahrtenvermittlung so schulen, dass es den besonderen Bedürfnissen der Kundschaft entsprechen kann. Zudem müssen sie ihr Angebot und die Tarife transparent machen.
Zur Umsetzung dieses Modells wird für die öffentliche Hand mit einem jährlichen Aufwand von rund 1,4 Millionen Franken gerechnet, der von Kanton und Gemeinden je hälftig getragen wird. Mit der Umsetzung soll im Verlaufe des Jahres 2011 begonnen werden. Zuerst müssen noch die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten geleistet und die notwendigen Verträge abgeschlossen werden.
Der Regierungsrat hat beschlossen, mit der Umsetzung des Modells den Verkehrsverbund Luzern zu beauftragen. Dieser wird mit einer zentralen Anlaufstelle eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Für die praktische Umsetzung wird künftig diese Anlaufstelle verantwortlich sein. Auf Grund der verschiedenen Vorbereitungsarbeiten rechnet man mit den ersten Fahrten nach neuem Konzept ab dem 4. Quartal 2011. Sobald die Anlaufstelle bezeichnet ist und erste Gutscheine abgegeben werden können, wird die Öffentlichkeit informiert.
Kontakt:
Guido Graf, Regierungsrat
Erreichbar: Montag, 24.1.2011 von 11-12 und von 14-15 Uhr
Tel.: +41/41/228'60'85
E-Mail: guido.graf@lu.ch
Daniel Wicki
Projektleiter, Geschäftsfeld Soziales und Arbeit
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: daniel.wicki@lu.ch