Kanton Luzern regelt Videoüberwachung mit einem Gesetz
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat legt dem Kantonsrat einen Entwurf eines Gesetzes über die Videoüberwachung vor.
Am 13. September 2010 entschied der Kantonsrat, die Videoüberwachung in einem Spezialerlass zu regeln und nicht wie von der Regierung geplant in das bestehende Datenschutzgesetzt zu integrieren. Die entsprechende Ergänzungsbotschaft (B 186) wird voraussichtlich in der Aprilsession dem Kantonsrat unterbreitet.
Regierungsrat legt Kriterien fest Anders als in der ursprünglichen Botschaft vorgesehen, soll nun der Regierungsrat die Kriterien für die Anordnung von Videoüberwachungen festlegen. Gemäss diesen Kriterien ordnet das Justiz- und Sicherheitsdepartement sämtliche Videoüberwachungen an, die durch kantonale Organe, einschliesslich der Gerichtsbehörden, betrieben werden. In der ursprünglichen Botschaft war beabsichtigt, dass jedes Departement und die obersten Gerichte Videoüberwachungen anordnen können, die von den ihnen unterstellten Behörden betrieben werden sollen.
Nach wie vor gilt der Grundsatz, Videoüberwachungen nur zurückhaltend einzusetzen. Dies geht neu aus der Bestimmung über den Gesetzeszweck hervor. Explizit hält die Botschaft überdies fest, dass insbesondere im Zusammenhang mit Gewalt bei Veranstaltungen Videoüberwachungsgeräte auch mobil eingesetzt werden können.
In den Gemeinden ist weiterhin der Gemeinderat für die Anordnung von Videoüberwachungen zuständig, sofern die Gemeinden nicht andere Regelungen erlassen haben.
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