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Kanton Luzern richtet Stelle zur Führung der "Liste säumiger Prämienzahler" ein

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungsrat hat die Botschaft für die Gesetzesänderung wegen ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen verabschiedet. Neu soll bei der Ausgleichskasse eine Stelle eingerichtet werden, die die Liste der säumigen Prämienzahlerinnen und -zahler führt. Diese Stelle soll je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden bezahlt werden. In der Vernehmlassung ist die Einführung einer solchen Liste grossmehrheitlich begrüsst worden. Unbezahlte Krankenkassenprämien belasten die öffentliche Hand jährlich mit mehreren Millionen Franken.

Die neue Stelle soll neben der Führung der Liste säumiger Prämienzahler auch die Meldungen der Krankenkassen über Betreibungen und Verlustscheine entgegennehmen. Zudem soll sie den Krankenkassen den Kantonsbeitrag auszahlen und den Kantonsanteil an Zahlungen von versicherten Personen entgegennehmen.

"Eine Frage der Fairness"

"Das Ziel der Liste ist es, die Zahl der säumigen Prämienzahlerinnen und -zahler und die Anzahl der Verlustscheine zu reduzieren", sagt Regierungsrat Guido Graf. Zahlungsunwillige Versicherte sollen erfasst werden und nur noch im Notfall von medizinischen Leistungen profitieren. "Der Leistungsstopp soll die Menschen motivieren, ihre Prämienrechnungen zu begleichen. Das ist eine Frage der Fairness", findet Graf. Nicht auf der Liste aufgeführt werden sollen hingegen Versicherte, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, wirtschaftliche Sozialhilfe oder Mutterschaftsbeihilfe beziehen. Ebenfalls nicht erfasst werden sollen Kinder unter 18 Jahren.

Kantone müssen Kosten übernehmen

Der Bund hat im März 2010 im Krankenversicherungsgesetz (KVG) neue Bestimmungen über nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen der Grundversicherung beschlossen. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Kantone werden bei Vorliegen eines Verlustscheins neu einen Grossteil dieser Kosten übernehmen müssen. Allerdings können die Kantone eine Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler führen. Bezahlen diese Personen die ausstehenden Prämien nicht, kann dies zu einer Einschränkung der Behandlung führen.

Gemäss den Schätzungen des Gesundheits- und Sozialdepartements ist im Kanton Luzern jährlich mit 4200 Verlustscheinen zu rechnen, mit einem geschätzten Gesamtbetrag von rund 5 Millionen Franken.

Die Botschaft wird nun an das Parlament zur Beratung überwiesen. Die Gesetzesänderung unterliegt nach der Beschliessung durch den Kantonsrat einer 60-tägigen Referendumsfrist. Der Regierungsrat soll danach den Zeitpunkt der Inkraftsetzung beschliessen.

Kontakt:

Guido Graf
Regierungsrat, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'85

Rolf Frick Leiter
Rechtsdienst GSD
Tel.: +41/41/228'60'87

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