Kommission befürwortet Regeln zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
Luzern (ots)
Die Kommission Justiz und Sicherheit des Luzerner Kantonsrates (Vorsitz Armin Hartmann, SVP, Schlierbach) hat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und weitere, damit zusammenhängende Gesetzesänderungen zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes im Kanton Luzern vorberaten.
Die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zum Erwachsenenschutz, zum Personenrecht und zum Kindesrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt ist die Organisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes im Kanton Luzern den bundesrechtlichen Anforderungen anzupassen. Diese sehen vor, dass die anordnende Behörde künftig eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde sein muss, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Die Kommission befürwortet den regierungsrätlichen Entwurf, wonach der Kindes- und Erwachsenenschutz weiterhin eine Gemeindeaufgabe bleiben soll und für die Organisation der neuen Fachbehörden die Gemeinden zuständig sein sollen. Diese Zuordnung entspricht der von Kantonsrat und Regierungsrat seit über zehn Jahren verfolgten Strategie, die den Gemeinden durch strukturelle Reformen ermöglicht, auch Aufgaben, die stetig komplexer werden, weiterhin wahrzunehmen. Die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) hat auch eine Kantonalisierung der Aufgabe diskutiert, sich aber mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Aufgabe eine Gemeineangelegenheit bleibt.
Kommission will Gesetz ergänzen
Vom Bundesrecht werden hohe Anforderungen an die Fachbehörde und an die Durchführung eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens gestellt. Die Fachbehörde muss daher eine möglichst breite Palette von beruflichen Qualifikationen aus den Disziplinen Recht, Medizin, Psychologie, Pädagogik und Sozialarbeit abdecken. Die JSK möchte im Gesetz festhalten, dass die Behördenmitglieder in diesem Bereichen über eine Ausbildung, Weiterbildung oder mehrjährige Berufserfahrung verfügen und damit verhindern, dass in der Behörde nur Personen mit Hochschulbildung Einsitz nehmen dürfen.
Verzicht auf Mindestgrösse für Einzugsgebiete
Die Leistung von qualitativ guter Arbeit erfordert Fachwissen und praktische Erfahrung. Dies setzt eine bestimmte Anzahl Verfahren und Massnahmen voraus. Der Regierungsrat schlägt vor, dass als Zielgrösse ein Einzugsgebiet von mindestens 50'000 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Fachbehörde anzustreben wäre. Die JSK lehnt dies ab. Sie möchte den Gemeinden mehr Flexibilität bei der Organisation der Fachbehörden zugestehen und beantragt daher, auf diese Zielgrösse zu verzichten. Die JSK hofft auch, durch diesen Entscheid die prognostizierten Mehrkosten gegenüber heute von rund 7 Millionen Franken einzuschränken.
Die JSK schlägt ferner vor, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Gemeinde, in der die betroffene Person ihren Wohnsitz hat, über die Eröffnung eines Verfahrens informieren muss und dass sie die Gemeinde zur Stellungnahme einladen kann. Die Behörde muss zudem allfällige bei der Gemeinde vorhandene, sachbezügliche Akten beiziehen. Damit soll die neue Schnittstelle zwischen Gemeinde und Fachbehörde entschärft werden.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Novembersession beraten.
Kontakt:
Armin Hartmann, Präsident JSK
Tel.: +41/41/933'27'28